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Ausbildereignung (AEVO) Drucken E-Mail

In § 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist geregelt, dass Ausbilder und Ausbilderinnen aller Wirtschaftsbereiche für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen haben. 

Der Nachweis der Eignung ist durch eine Prüfung (§ 4 AEVO) zu erbringen, die einen schriftlichen und einen praktischen Teil umfasst. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation mit anschließendem Fachgespräch. Durch die Präsentation kann, verglichen mit der Simulation einer Ausbildungssituation, die Bearbeitung komplexerer Aufgaben demonstriert werden. Im Fachgespräch werden Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation erläutert.

Am 1. August 2009 ist eine novellierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Das Kompetenzprofil von Ausbildern und Ausbilderinnen wird darin vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und der berufs- und arbeitspädagogischen Entwicklungen in vier Handlungsfeldern beschrieben. Um Ausbilder und Ausbilderinnen noch besser auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, wurde ein modernisierter Rahmenplan entwickelt, der von einem Fachbeirat unter der Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet wurde.

Als zukünftiger Lernprozessbegleiter müssen sich Ausbilder und Ausbilderinnen auf die unterschiedlichen Ausbildungssituationen einstellen und vorbereiten können. Diese Kompetenz bauen wir in unserem berufsbegleitenden Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder - Blended Learning" auf. Gleichzeitig bereitet dieser Lehrgang gezielt auf die IHK-Prüfung gemäß AEVO vor.

Die vier Handlungsfelder und Inhalte der Weiterbildung orientieren sich am Ablauf der Ausbildung:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (20%)

  • Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • Bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken.
  • Die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auszuwählen und dies begründen
  • Die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können
  • Die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
  • Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (20%)

  • Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
  • Die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen
  • Den Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
  • Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
  • Die Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

3. Ausbildung durchführen (45%)

  • Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
  • Die Probezeit zu organisieren, gestalten und bewerten
  • Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen
  • Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatz-qualifikationen, machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss-prüfung prüfen
  • Die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken
  • Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungs-ergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen
  • Interkulturelle Kompetenzen fördern

4. Ausbildung abschließen (15%)

  • Auszubildende auf die Abschlussprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
  • Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
  • An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken
  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.

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