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Meister-BAföG

Für eine Weiterbildung zum Operativen oder Strategischen IT Professional können Sie gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Das bedeutet für Sie: 

  • Zuschuss in Höhe von 30,5% auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
  • Zinsgünstiges Darlehen für den Restbetrag, das während der Maßnahme und anschließende zwei Jahre zins- und tilgungsfrei ist. Anschließende Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Raten in Höhe von 128,00 €.
  • Bei bestandener Prüfung werden noch einmal 25% des Darlehens erlassen.

Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Zuschuss in Höhe von ca. 47% der Weiterbildungskosten erhalten. 

Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne. 

 

Berechnungsbeispiel Operativer IT Professional bei Inanspruchnahme Meister-BAföG:


Lehrgangskosten                              5.940,00 €

abzgl. 30,5% Zuschuss                    -1.811,70 €

Restbetrag                                      4.128,30 €     

abzgl. 25% (bei best. Prüfung)          -1.032,08 €
__________________________________________
Kosten des Teilnehmers                     3.096,22 €


Für den Restbetrag erhalten Sie im Rahmen des Meister-BAföG automatisch ein Darlehen, dessen Rückzahlung erst zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme beginnt. Ihnen entstehen erst Kosten, wenn sich die höhere Qualifikation auch in Ihrem Gehalt widerspiegelt. Die monatlichen Raten haben eine Höhe von 128,00 €.

Sämtliche Kosten sind darüber hinaus in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Bei Inanspruchnahme des Meister-BAföG und einem angenommenen Steuersatz von 30% entstehen Ihnen effektive Kosten für Ihre Weiterbildung in Höhe von 2.167,35 €
 

Voraussetzungen:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss.
  • Sie haben noch keine berufliche Qualifikation, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss geschaffen.

Weitere Informationen finden unter dem Link www.meister-bafoeg.info.