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Steuerliche Vorteile

Die Aufwendungen für berufliche Fortbildungsmaßnahmen sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Abzugsfähig sind z. B.

  • Arbeitsmittel 
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Verpflegungsmehraufwand