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Das Weiterbildungsstipendium - SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung 

Eine Berufsausbildung stellt eine wichtige Grundlage für eine positive Entwicklung im Berufsleben dar. Sie ist jedoch auch ein Grundstein für weitere Qualifizierungen und eine berufliche Karriere. In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten werden stets gut ausgebildete Fachkräfte gesucht, die dadurch gute Chancen erhalten, sich dauerhaft an ein berufliches Umfeld binden zu können.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt und fördert junge und motivierte Talente bei der beruflichen Entwicklung, beim Aufbau von weitreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.

Voraussetzungen:

Um die Begabtenförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen als erfüllt gelten:

  1. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
  2. Bei der Aufnahme in das Programm darf das Alter des Antragstellers nicht höher als 25 Jahre sein. Bei Berücksichtigung von Anrechnungszeiten dürfen bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
  3. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungssystem nachweisen zu können:
  • Ihre Berufsabschlussprüfung konnten Sie mit mindestens 87 Punkten, oder besser als „gut" abschließen. Bei mehreren Prüfungsteilen gilt eine Durchschnittsnote von „1,9" als Voraussetzung.

  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die besten drei gekommen.

  • Es ist Ihnen möglich, Ihre Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachzuweisen.
  1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne eine regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen haben keinen Anspruch auf die Förderung.

Leistungen: 

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es gilt für das Aufnahmejahr plus zwei Folgejahre und beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm. Die Mittel für das Stipendium werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellt.

Innerhalb des Förderzeitraumes kann ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu € 6.000,00 (€ 2.000,00 jährlich, die Verordnung wurde am 01.01.2012 erneuert) für beliebig viele förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden. Je Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10% fällig, der allerdings den Gesamtförderbetrag nicht schmälert.

Folgende Weiterbildungsmaßnahmen (in der Regel berufsbegleitend) sind förderfähig:

  1. Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen.
  2. Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Operativer IT Professional ).
  3. Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement).
  4. Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung der Weiterbildung sollte stets vor Beginn erfolgen. Ist die Maßnahme förderfähig, können folgende Kosten bezuschusst werden:

  1. Kosten der Maßnahme
  2. Fahrtkosten
  3. Aufenthaltskosten
  4. Notwendige Arbeitsmittel

 

Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite der SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung www.weiterbildungsstipendien.de