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Kann das Aufstiegs-BAföG auch abgelehnt werden?

Ein Grund kann sein, dass Du schon einmal Aufstiegs-BAföG für eine gleichrangige Ausbildung bekommen hast. Du kannst pro DQR-Stufe (DQR = Deutscher Qualifikationsrahmen) nur einmal BAföG beantragen. Möglich ist beispielsweise die Förderung für den Wirtschaftsfachwirt (DQR-Stufe 6) und danach die Förderung für den Betriebswirt (DQR-Stufe 7) zu bekommen. Weitere Ablehnungsgründe könnten sein, dass Du nicht die Zulassungsvoraussetzungen für Deine Aufstiegsfortbildung erfüllst, die Du gerne absolvieren möchtest. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen erfragst Du am besten bei Deiner IHK.