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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Vertragsschluss und die Geschäftsbeziehungen zwischen manQ e.K., Management Qualifizierung, Inhaber und Geschäftsführer Lars Pfannkuche, Elisabethstraße 7, 34369 Hofgeismar, (nachfolgend „manQ“) und den Teilnehmern/Teilnehmerinnen an den von manQ durchgeführten beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden nicht anerkannt, diese werden auch nicht Vertragsbestandteil.

 

1.2. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die über ihren Arbeitgeber an den Seminaren teilnehmen, sind keine Verbraucher, denn nicht sie selbst sind Vertragspartner des Veranstalters, sondern ihr Arbeitgeber (wenn beispielsweise der Arbeitgeber das Seminar für seine Angestellten bucht).

2. Gegenstand des Vertrags

2.1. manQ bietet Präsenz-Seminare und Online-Schulungen an, die in diversen Unterrichtsformen und Durchführungsarten (z. B. als chatgestützter Vortrag, Diskussion oder Workshop, als Live-Webinar oder Videokurs) erbracht werden.

 

2.2. Preise, Inhalte und Konditionen der einzelnen Veranstaltungen ergeben sich aus den Lehrgangsbeschreibungen bzw. den Angaben des Einladungsschreibens.

 

2.3. Die Leistungsbeschreibungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. manQ ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. manQ behält sich vor, nach entsprechender Ankündigung Unterrichtszeiten, Ort und Raum des angekündigten bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.

 

2.4. Der Beginn eines Lehrgangs ist in der Regel an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. manQ behält sich vor, eine geplante Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund, kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Gründe können z. B. sein: Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Absage in voller Höhe erstattet.

 

2.5. manQ behält sich vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung eines Dozenten/einer Dozentin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) einen Ersatzdozenten/eine Ersatzdozentin mit gleicher Qualifikation einzusetzen oder die vorgesehene Abfolge einzelner Lehrgangsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer zeitnah benachrichtigt.

 

2.6. Bereitet ein Lehrgang auf eine externe Prüfung vor (z. B. vor einer Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer), hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin sich selbst über die Zulassungsvoraussetzungen zur dortigen Prüfung zu informieren. Die Anmeldung zum manQ-Lehrgang bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Dem Teilnehmer/Der Teilnehmerin obliegt selbst die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle, ebenso die Zahlung der Prüfungsgebühren. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zu einer externen Prüfung obliegt der prüfenden Stelle. Eine Teilnahme am manQ-Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht erfüllt sind.

 

2.7. Für die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen erhalten die Teilnehmer/Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung. Weitergehende Bescheinigungen werden auf Nachfrage erstellt.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Die Darstellung der Webinare auf der Webseite oder in Unterlagen des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das Angebot in Form der Anmeldung für die Veranstaltungen kann schriftlich, per Fax oder online erfolgen. Dabei sind die persönlichen Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Die Anmeldung gilt als verbindliches Angebot. Ein Vertragsverhältnis zwischen manQ und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin kommt dann zustande, wenn manQ das Angebot des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch eine Anmeldebestätigung annimmt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Lehrgang/Seminar bereits belegt, erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin umgehend Nachricht. 

 

3.2. Nach Zugang der Anmeldung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung oder ggf. wegen Überbelegung eine Absage. Anmeldebestätigung oder die Absage werden an die bei Anmeldung genannte Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt.

 

3.3. Sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang erfolgen. Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht auf einen anderen von manQ angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.

 

3.4. Ungefähr eine Woche vor Lehrgangsbeginn erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein Einladungsschreiben mit Hinweisen auf die Lehrgangsdaten und die Rechnung. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Zugangsdaten zu der Veranstaltung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Er ist verpflichtet, diese Daten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist ferner verpflichtet, die angegebenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung bzw. den Angaben des Einladungsschreibens und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4.2. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin hat die Teilnahmegebühren für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. der Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG) vierzehn Tage nach Rechnungserhalt und grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Grundsätzlich werden die Prüfungsgebühren von der prüfenden Stelle abgerechnet und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin eigenverantwortlich an die prüfende Stelle zu zahlen. Soweit die Kosten für Prüfungsgebühren im Einzelfall durch manQ abgerechnet werden, sind diese sofort mit Rechnungsstellung fällig und an manQ zu zahlen. Etwaige Kosten für Lehrgangs- und Lernmaterial werden gesondert berechnet.

 

4.3. Bei Lehrgängen ab sechs Monaten Dauer können die Teilnahmegebühren nach gesonderter Vereinbarung in Raten gezahlt werden.

 

4.4. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/ Stunden befreit nicht von den bestehenden Zahlungsverpflichtungen.

 

4.5. Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen sowie erhaltene Lernmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lehrgangs- und Lernmaterialkosten Eigentum von manQ.

 

4.6. Befindet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin in Zahlungsverzug, behält manQ sich das Recht vor, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

 

4.7. Kommt der Teilnehmer/die Teilnehmerin einer Zahlungsverpflichtung auch nach zweimaliger Zahlungsaufforderung nicht nach, ist manQ berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist manQ berechtigt, neben den Verzugskosten nach Ziffer 4.6. dieser AGB einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Live-Webinar

5.1. Bei der Teilnahme an einem Webinar ist jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen.

 

5.2. Der Ausfall der vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt.

 

5.3. Sofern Aufzeichnungen und Videokurse als verfügbar angeboten werden, weist manQ darauf hin, dass sich Ausfälle zum Beispiel durch Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt ergeben können.

6. Urheberrecht

6.1. Der Inhalt aller Veranstaltungen sowie alle Materialien (Webinar-Unterlagen, zur Verfügung gestellte Aufzeichnungen usw.) sind geistiges Eigentum von manQ bzw. der jeweiligen Referenten und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer/die angemeldete Teilnehmerin genutzt werden, dem/der sie zur Verfügung gestellt wurden. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

 

6.2. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Live-Webinare/Videokurse/Aufzeichnungen und sonstige Materialien nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen.

7. Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung.

 

Die vertraglichen Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere die Zahlungspflicht, bestehen unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin das gebuchte Präsenzseminar/Webinar tatsächlich wahrnimmt.

8. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Teilnehmende, welche die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen eines gebuchten Lehrgangs ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin versäumten Lehrgangstages/Webinars oder Teilen hiervon.

9. Förderung von Teilnehmenden durch Dritte

9.1.  Teilnehmende, deren Lehrgangskosten durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Angehörige) übernommen werden, haben bei Beendigung der Kostenübernahme durch die Dritten die Wahl, den bestehenden Vertrag zu übernehmen.

 

9.2.  Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin falsche oder unvollständige Angaben zur Prüfung der Förderfähigkeit, ist manQ berechtigt, die hierdurch ausfallende Förderung dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nachträglich zu berechnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht generell nicht.

10. Verschiebung und Absage von Veranstaltungen

10.1. manQ behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen bis 4 Werktage vor dem anberaumten Termin abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie die Veranstaltung bei Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse auch kurzfristiger vor dem anberaumten Termin abzusagen.

 

10.2. Wird die Veranstaltung aus den in 10.1. genannten Gründen abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden hiervon umgehend schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Gebühren werden wahlweise zur Teilnahme an anderen Veranstaltungen gutgeschrieben oder zurückerstattet.

 

10.3. Bei Ausfall des Referenten behält sich manQ vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

11. Einverständnis mit der Veröffentlichung von Video- und Tonaufzeichnungen

11.1. Die Lehrveranstaltungen, insbesondere in Form des Webinars, werden aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen auf einer Lernplattform (passwortgeschützt, jederzeit durch eingeschränkten Nutzerkreis abrufbar) veröffentlicht. Diese Aufzeichnungen enthalten Bild- und Tonmaterial der Teilnehmer.

 

Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin erklärt sich mit Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen damit einverstanden, dass die oben bezeichneten Video- bzw. Tonaufnahmen angefertigt, zum genannten Zweck eingesetzt und auf der Lernplattform veröffentlicht werden.

 

Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet der Teilnehmer/die Teilnehmerin keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber manQ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

12. Ausschluss von der Teilnahme/Missbräuchliche Nutzung

12.1. manQ ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. wegen Zahlungsverzugs, Störung der Veranstaltungen oder ungebührlichen Verhaltens, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung auszuschließen und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

12.2. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin hat manQ den aus der Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

13. Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesondert veröffentlichten Widerrufsbelehrung von manQ.

14. Rücktritt

14.1. Die folgende Rücktrittsmöglichkeit gilt neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher und schließt dieses nicht aus. Der Rücktritt gilt insbesondere für Unternehmer, die sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen können.

 

14.2. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang bei manQ - ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail)  zu erklären. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden in diesem Fall erstattet.

 

14.3. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein geeigneter Ersatzteilnehmer/Ersatzteilnehmerin gestellt wird. (Sofern eine Aufzeichnung des Lehrgangs vorgesehen ist, wird diese zur Verfügung gestellt.) Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin steht der Nachweis frei, dass manQ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

15. Kündigung

15.1. Jeder Partei steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Aufstiegs-BAföG) stellt keinen wichtigen Grund dar.

 

15.2. Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten sind nicht vorzeitig kündbar. Länger als sechs Monate dauernde Lehrgänge sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, jedoch nicht in den ersten drei Monaten eines Lehrgangs. Dies hat zur Folge, dass bei länger als sechs Monate dauernden Lehrgängen und fristgerechter Kündigung eine Beendigung erstmalig zum Ende des sechsten Monats möglich ist. Nach Ablauf der ersten drei Monate kann mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Monatsende gekündigt werden.

 

15.3. Die Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen, kann mithin per Brief, Fax oder per E-Mail erklärt werden.

 

15.4. Die Kosten für erhaltene Lehrmaterialien sind trotz Kündigung zu zahlen.

16. Haftung

16.1. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von manQ, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

16.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet manQ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

16.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von manQ, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

16.4.  Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit manQ den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit manQ und der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

17. Änderungen dieser AGB

manQ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. manQ wird den Teilnehmer/die Teilnehmerin über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

18. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

18.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von manQ, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

18.2.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn zwingende Verbraucherschutzvorschriften einer solchen Anwendung entgegenstehen.

 

18.3.  Vertragssprache ist deutsch.

19. Online-Streitschlichtung

Um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern über online erworbene Waren oder Dienstleistungen außergerichtlich zu klären, hat die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

manQ ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Teilnehmer/Teilnehmerinnen können Ihre Anfragen, Beschwerden oder Reklamationen jedoch jederzeit direkt an die E-Mail-Adresse info@manQ.de senden.

Stand: 05.08.2020