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Muss ich in Vorkasse treten, wenn die Förderung noch nicht bewilligt oder ausgezahlt ist?

Im Idealfall, d.h. wenn Du Dich rechtzeitig bei uns zum Kurs angemeldet und den Förderantrag direkt nach Erhalt von uns ausgefüllt und an die Förderstelle weitergeleitet hast, wird die Förderung vorKursstart bewilligt und an Dich ausgezahlt worden sein.  Die Bearbeitungszeit bei den Förderstellen beträgt i.d.R. acht bis 12 Wochen, Ausnahmen sind derzeit Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Hier dauert die Bearbeitung aktuell länger. Sollte die Förderung noch nicht ausgezahlt sein, spreche uns bitte an. Wir finden eine Lösung. Die Zahlungsmöglichkeiten können wir von Fall zu Fall individuell vereinbaren. In jedem Fall kannst Du mit Deiner Weiterbildung starten.

 

 

Fragen zur Rechnungsstellung und Stornierung

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