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Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die IHK die „zuständige Stelle“ für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Inhalte und der Ablauf der Prüfung sind, bei bundeseinheitlichen Abschlüssen, in der jeweiligen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss … geregelt.