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Bis wann muss die Berufserfahrung nachgewiesen werden?

Die Berufspraxis muss bis zur ersten Prüfung erbracht worden sein, d.h. Du kannst auch während der Lehrgangsdauer bis zum ersten Prüfungstermin die erforderliche Berufspraxis erwerben.

 

Achtung: Bitte beachte, dass Du spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung unaufgefordert einen neuen, aktuellen Tätigkeitsnachweis bei der IHK einreichen musst.