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Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis“?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Weiterbildungsabschluss bzw. Fortbildungsabschluss entsprechen.

Möchtest Du zum Beispiel den IHK-Abschluss zum Wirtschaftsfachwirt erlangen, dann musst Du

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

 vorweisen

 

 

Fragen zur Rechnungsstellung und Stornierung

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