Kosten und FörderMöGLICHKEITEN
| Beispielrechnung mit Aufstiegs-BAföG bei angenommenen Lehrgangskosten von 4.000 € | |||
|---|---|---|---|
| Lehrgangskosten | 4.000,- € | ||
| Zuschuss (50 %) – musst Du nicht zurückzahlen) | - 2.000,- € | ||
| Über KfW-Darlehen finanziert | 2.000,- € | ||
| Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (50 % des Darlehens) | - 1.000,- € | ||
| Prüfungsgebühren | abhängig von Deiner IHK (förderfähig) | ||
| Eigenanteil | Reduzierbar auf 1.000,- €* |
* Zuzüglich Deines Anteils an den Prüfungsgebühren.
So gilt die Rechnung: Du nutzt das KfW-Darlehen vollständig und bestehst die Prüfung. Der Zuschuss wird nach Bewilligung ausgezahlt, der Darlehenserlass erfolgt auf Antrag nach bestandener Prüfung. Das verbleibende Darlehen zahlst Du nach der anschließenden Karenzzeit zurück.
ERFAHRUNGEN MIT MANQ

86,2 % unserer Teilnehmenden bestehen die IHK-Prüfung. Mit persönlicher Unterstützung, erfahrenen Dozenten und einem bewährten Lernkonzept begleiten wir Dich auf dem Weg zu Deinem Abschluss.
Quelle: manQ Lernerfolgsbefragung, April 2026
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Wir prüfen gemeinsam Deine Fördermöglichkeiten und beantworten Deine individuellen Fragen rund um Deine Weiterbildung. Kostenlos und unverbindlich.
Du weißt bereits, welcher Kurs zu Dir passt? Dann melde Dich direkt online an. Die Unterlagen für Deinen Förderantrag erhältst Du anschließend von uns.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt viele berufliche Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise zum Fachwirt, Meister oder Betriebswirt (IHK). Gefördert werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Weiterbildungen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ob Deine gewünschte Weiterbildung förderfähig ist, klären wir gerne mit Dir.
Zuerst fallen die Lehrgangskosten an. Deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG reichst Du bei der zuständigen Förderstelle Deines Bundeslands ein. Nach der Bewilligung wird Dir der staatliche Zuschuss ausgezahlt.
Für den restlichen Betrag kannst Du ein KfW-Darlehen nutzen. Dieses ist während der Weiterbildung und der anschließenden zweijährigen Karenzzeit (insgesamt maximal sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei. Zahlst Du es innerhalb dieser Zeit vollständig zurück, fallen keine Zinsen an.
Den staatlichen Zuschuss musst Du allein deshalb nicht zurückzahlen, sofern Du die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllst. Der zusätzliche Erlass von 50 % des KfW-Darlehens setzt allerdings eine bestandene Prüfung voraus. Du kannst die Prüfung wiederholen und nach erfolgreichem Abschluss den Darlehenserlass beantragen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Ja, grundsätzlich kannst Du das Aufstiegs-BAföG beispielsweise mit einem Weiterbildungsstipendium kombinieren. Allerdings werden die Zuschüsse des Stipendiums bei der Berechnung des Aufstiegs-BAföGs berücksichtigt. Auch eine Unterstützung durch Deinen Arbeitgeber oder eine Landesprämie kann möglich sein. Welche Förderungen sich kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.
Ja! Du kannst grundsätzlich für bis zu drei Fortbildungen auf unterschiedlichen Fortbildungsstufen Aufstiegs-BAföG erhalten. Hast Du beispielsweise bereits Deinen Fachwirt gefördert bekommen, kann anschließend auch eine Weiterbildung zum Betriebswirt förderfähig sein. Über Deinen erneuten Förderanspruch entscheidet die zuständige Förderstelle.
manQ: Wir beraten Dich zur Weiterbildung, unterstützen Dich bei Fragen zur Förderung und stellen Dir die benötigten Lehrgangsunterlagen zur Verfügung.
IHK: Sie prüft Deine Zulassung zur IHK-Prüfung und führt diese durch.
Förderstelle: Die zuständige Behörde Deines Bundeslands prüft Deinen Aufstiegs-BAföG-Antrag, entscheidet über die Förderung und veranlasst die Auszahlung des staatlichen Zuschusses.
KfW: Sie ist für das optionale Darlehen, dessen Rückzahlung und einen möglichen Darlehenserlass zuständig.