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Wie beantrage ich den Erlass der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren?

Wenn Du die Prüfung bestanden hast und eine beglaubigte Kopie Deines Prüfungszeugnisses bei der KfW Bank vorlegst, werden Dir 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Abs. 1 S.1 Nr. 1 AFBG erlassen.
Detaillierte Infos findest Du unter Aufstiegs-BAföG.

 

 

Fragen zur Rechnungsstellung und Stornierung

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