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Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Du bei Deiner beruflichen Weiterqualifizierung finanziell unterstützt werden kannst.

 

Welche Förderungen gibt es?

Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge. 

  • Bei Teilzeitlehrgängen besteht die Förderung aus einem Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
  • Für Alleinerziehende gibt es einen Kinderbetreuungszuschuss.
  • Bei Vollzeitlehrgängen besteht die Förderung aus einem Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem Unterhaltsbeitrag, wenn während der Lehrgangsdauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfällt.

Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Was beinhaltet die Förderung?

Durch das Aufstiegs-BAföG kannst Du einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 75% der Weiterbildungskosten erhalten.

 

Die Förderung besteht zu 50% aus einem Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Für die anderen 50% der Kosten, die nicht über den direkten Zuschuss gedeckt sind, erhältst Du ein Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei bestandener Prüfung werden Dir vom Darlehensanteil noch einmal 50% erlassen. Dadurch musst Du nur 25% der Kosten selbst tragen. 

 

Da es sich bei dem Förderdarlehen nicht um einen Zuschuss handelt, kann dieser verbleibende Teil der Kosten auch in voller Höhe bei der Steuererklärung angesetzt werden. Durch die individuelle Steuerersparnis werden die verbleibenden Kosten nochmals reduziert.

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr 

1000,00 €

abzüglich 50% Zuschuss

500,00 €

 
Restbetrag KfW-Darlehen

500,00 €

abzüglich 50% bei bestandener Prüfung  

250,00 €

 
Deine Kosten (Rückzahlung an die KfW-Bank)
abzüglich Steuervorteil* 

250,00 €

 

* Die verbleibenden Kosten wirken sich steuermindernd aus. Du kannst diesen Betrag bei der Steuererklärung in voller Höhe geltend machen. Der Steuervorteil ist abhängig von Deinen persönlichen Verhältnissen.

Wer wird gefördert?

Alle, unabhängig vom Alter, Einkommen und Vermögen. 

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Du musst Dich mit einem Lehrgang auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Ob Du das in Voll- oder Teilzeit machst, spielt dabei keine Rolle. Dein angestrebter Abschluss muss über dem Niveau Deines Ausbildungsabschlusses liegen.

Beispiele: Logistik- und Industriemeister, Techniker, Operative Professionals, Fachwirte, Betriebswirte, Fachkaufleute und weitere. 

 

Zusätzlich musst Du die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung der jeweiligen Fortbildungsordnung bis spätestens zum Lehrgangsende erfüllen. Auch wenn Du bereits über einen Bachelorabschluss verfügst, kommt eine Förderung in Frage, dies muss allerdings Dein höchster Hochschulabschluss sein.

Was hast Du für Verpflichtungen?

Während Deiner Weiterbildung musst Du an mindestens 70% der Webinare des Live-Online-Unterrichts und an mindestens 70% der angebotenen Lernerfolgskontrollen teilnehmen. Dies wird von Deiner Förderstelle regelmäßig überprüft.

Wann musst Du deinen Anteil zurückzahlen?

Die Rückzahlung Deines Darlehensanteils muss erst nach der Weiterbildung erfolgen. 
Für Sparfüchse: Zinsen werden erst zwei Jahre nach Lehrgangsende fällig. Wenn Du also Dein Darlehen vor Ablauf von zwei Jahren zurückzahlst, bekommst Du es komplett zinsfrei! 

Tipp: In einigen Bundesländern bekommst Du sogar noch zusätzlich Geld in Form von Prämien für bestandene Prüfungen. Dadurch ist es möglich, dass du Dich zum Nulltarif weiterbildest und am Ende sogar noch Geld übrig hast.

Wie unterstützen wir Dich bei der Beantragung des Zuschusses?

Wir unterstützen Dich bei der Beantragung der Fördergelder und stehen Dir für Fragen gerne zur Verfügung. 

Die notwendigen Formulare senden wir Dir per Post zu. Darin sind bereits die Informationen zum Lehrgang vorausgefüllt, sodass Du den Antrag lediglich um persönliche Angaben ergänzen und bei Deiner zuständigen Stelle einreichen brauchst. Nachdem Du den Förderantrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid erhalten hast, wird Dir die Förderung ausgezahlt.

Kinderbetreuungszuschuss

Für Alleinerziehende gibt es eine zusätzliche Förderung: 

 

Wenn Du alleinerziehend bist und Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehst, bekommst Du zusätzlich einen pauschalen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 150 Euro pro Kind.  

 

Diese Förderung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und gilt für Fortbildungen in Voll- oder Teilzeit.

Unterhaltsbeitrag für Vollzeitlehrgänge

Beiträge für den Lebensunterhalt

Wenn Du Deine Fortbildung in Vollzeit absolvierst, kannst Du neben dem Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zusätzlich Geld zum Lebensunterhalt bekommen, wenn während der Lehrgangsdauer Dein Einkommen oder ein Teil Deines Einkommens wegfällt.

 

Ab dem 1. August 2020 wird der Unterhaltsbeitrag vollständig als Zuschuss geleistet, ohne dass etwas von diesem Beitrag zurückgezahlt werden muss. Für Ehe-/ Lebenspartner und Kinder werden zusätzlich noch Zuschläge bezahlt. 

Die Beiträge im Überblick

  • Als Alleinstehende(r) bekommst Du bis zu 963 Euro pro Monat.
    (Grundbedarf + Wohnpauschale+ Erhöhungsbetrag + eventuelle Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhöht sich der monatliche Unterhaltsbeitrag um 235 Euro.
  • Je Kind erhöht sich der monatliche Unterhaltsbeitrag um 235 Euro.
Wer wird unterstützt?

Leistungen zum Lebensunterhalt werden gewährt, soweit Dir die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags ist abhängig von Deinem Einkommen und Vermögen. 

 

Die Einkommensfreibeträge betragen für Dich als Teilnehmer 330 Euro. Bist Du verheiratet oder verpartnert und lebst nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Dich um 805 Euro. Der Freibetrag mindert sich jedoch um das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners, wobei dieser einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.605 Euro hat, bevor sein Einkommen auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet wird. Je Kind erhöht sich der Einkommensfreibetrag um 730 Euro.
 

Dein Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich für den Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.

Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.

Welche Besonderheiten gelten in der Prüfungsvorbereitungszeit?

Vollzeitgeförderte können auch in der Prüfungsvorbereitungszeit den Unterhaltsbeitrag sowie den Kinderbetreuungszuschuss bekommen. Bis zu drei Monate ab dem Lehrgangsende bis zur Prüfung wird der Unterhaltsbeitrag sowie der Kinderbetreuungszuschuss auf Darlehensbasis gewährt.

Wie unterstützen wir Dich bei der Beantragung des Unterhaltsbeitrags?

Wir unterstützen Dich bei der Beantragung des Unterhaltsbeitrags und stehen Dir für Fragen gerne zur Verfügung. 

Die notwendigen Formulare senden wir Dir per Post zu. Darin sind bereits die Informationen zum Lehrgang vorausgefüllt, sodass Du den Antrag lediglich um persönliche Angaben ergänzen und bei Deiner zuständigen Stelle einreichen brauchst.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest Du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):

 

www.aufstiegs-bafoeg.de

www.bmbf.de