Das manQ-Lernkonzept vereint die Vorteile von Fernunterricht mit denen eines Präsenzkurses. Die wesentlichen Elemente in unserem Online-Lernkonzept sind wöchentliche Live-Webinare im virtuellen Seminarraum, unsere Web-basierte Lernplattform und eine digitale Fachbibliothek.
Unser Ziel ist es, dass Du deine Fortbildung bestmöglich mit Berufs- und Privatleben verbinden kannst und gleichzeitig optimal auf die IHK-Prüfung vorbereitet wirst.
Um an einem Webinar teilzunehmen oder eine Aufzeichnung anzusehen, benötigst Du einen PC mit Webcam sowie Lautsprecher und Mikrofon bzw. ein Headset. Unsere Webinar-Plattform unterstützt PCs mit Windows oder Linux sowie Apple Mac mit OS X.
Darüber hinaus ist die Teilnahme an einem Live-Webinar auch über eine App mit Tablets oder Smartphones (Android und Apple iOS) möglich. Deine Internetverbindung sollte DSL- oder LTE-Geschwindigkeit haben.
Vor Lehrgangsbeginn machen wir mit jedem Teilnehmer einen Technik-Check, um zu testen ob auch wirklich alles reibungslos funktioniert.
Gern geben wir Dir einen ersten Einblick in unser Live-Online-Learning. Hierfür haben wir extra einige Seminarmitschnitte und eine digitale Campusführung erstellt. Diese kannst Du über das Info-Material anfordern.
Solltest Du darüber hinaus, noch Fragen haben oder möchtest einen größeren Einblick in unseren Web-Campus bekommen, führen wir auch gerne ein Online-Meeting durch und stellen den virtuellen Klassenraum und die Funktionen vor. Hierfür bieten wir einmal im Monat einen Online-Infoabend an.
Um eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten, werden alle Unterrichtstermine mit einem langen Vorlauf geplant und stehen in der Regel bereits für die gesamte Kursdauer fest. Über einen Online-Terminkalender können alle Webinar-Termine eingesehen werden. Dieser Online-Terminkalender kann auch mit dem persönlichen Kalender verbunden werden, so dass Du immer alle anstehenden Termine im Blick hast.
Unsere Dozenten kommen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesundheit. Besonders wichtig ist uns dabei, dass sie alle einen starken Fachbezug vorweisen können und sich darin verstehen zielorientiert und methodisch verständlich unsere Lerninhalte zu vermitteln und eine motivierende Lernatmosphäre zu schaffen. Diese Standards lassen wir uns im Rahmen des Qualitätsmanagements fortlaufend bestätigen und bauen unsere Qualität mithilfe von Teilnehmerfeedbacks kontinuierlich aus.
In den Live-Webinaren können jederzeit Fragen direkt an den Dozenten oder in die Teilnehmerrunde gestellt werden (wie bei einem persönlichen Treffen).
Darüber hinaus haben wir ein Lernmanagementsystem (Online-Lernplattform) zu dem alle Dozenten und Teilnehmer Zugang haben. Ähnlich wie Du es evtl. schon von anderen Internet-Plattformen / Internet-Foren kennst, können hier Fragen und andere Beiträge veröffentlicht werden, auf die jeder antworten kann. Außerdem können hierüber auch private Nachrichten an andere Teilnehmer oder Dozenten verschickt werden.
Es gibt keine feste Gruppengröße, da dies auch immer von den einzelnen Kursen abhängig ist. Die maximale Teilnehmerzahl liegt allerdings bei einer Gruppengröße von 40 Teilnehmern. Durch das virtuelle Klassenzimmer ist dies allerdings kein Problem. Man profitiert bei größeren Gruppen von der Berufserfahrung der anderen Teilnehmer aus den verschiedensten Branchen und kann sich so gut austauschen und Kontakte knüpfen.
Teilzeit / berufsbegleitend
Die Webinare finden ein- bis zweimal pro Woche von 18:00 bis 21:00 Uhr statt. Dabei können die Tage im Laufe Deiner Weiterbildung variieren und liegen in der Regel auf einem der Werktage von Montag bis Donnerstag. Kurz vor dem Kursstart bekommen unsere Teilnehmer alle Zugänge per Mail zugesandt, wo Du auch den Kalender für den Lehrgang einsehen kannst, um besser planen zu können. Dieser Online-Terminkalender kann auch mit dem persönlichen Kalender verbunden werden, so dass Du immer alle anstehenden Termine im Blick hast.
(Ausnahme: Ada-Ausbildereignung - samstags 09:00 - 13:00 Uhr)
Vollzeit / ganztägig
Die Webinare finden werktags von Montag bis Freitag statt. Der Unterricht ist in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr mit einer 1-stündigen Pause geplant. Kurz vor dem Kursstart bekommen unsere Teilnehmer alle Zugänge per Mail zugesandt, wo Du auch den Kalender für den Lehrgang einsehen kannst und siehst wann welche Module stattfinden. Dieser Online-Terminkalender kann auch mit dem persönlichen Kalender verbunden werden, so dass Du immer alle anstehenden Termine im Blick hast.
Um sicherzustellen, dass jeder den vermittelten Lernstoff erhält, werden all unsere Webinare aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen stehen Dir ab dem nächsten Werktag auf unserem Web-Campus über Deine gesamte Kursdauer zur Verfügung.
Bitte beachte jedoch, dass die nachträglich angesehenen Webinare nicht zu Deiner Präsenzzeit zählen, da Du immer live in Bild und Ton teilnehmen musst. Solltest Du Aufstiegs-BAföG beantragt haben beachte bitte, dass Deine Fehlzeit nicht mehr als 30% beantragen darf.
Teilzeit / berufsbegleitend
In der Regel findet pro Woche ein Live-Webinar von 18:00 bis 21:00 Uhr statt. Ungefähr der gleiche Zeitaufwand muss bis zum nächsten Webinar für die Erledigung von mediengestützten Lerneinheiten eingeplant werden. Darüber hinaus können weitere individuelle Lernzeiten anfallen z. B., um die behandelten Themen zu vertiefen oder zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Vollzeit / ganztägig
Montags bis freitags finden täglich Live-Webinare von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr mit einer 1-stündigen Pause statt. Darüber hinaus können weitere individuelle Lernzeiten anfallen, um die behandelten Themen zu vertiefen oder zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Teilzeit / berufsbegleitend
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen planen wir inzwischen alle unsere Kurse durchgehend ohne unterrichtsfreie Zeiten.
Grund dafür ist, dass unsere Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet kommen und manche nur zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können. Darüber hinaus würden unterrichtsfreie Zeiten die Kursdauer verlängern oder die Kursdichte erhöhen.
Dies stellt allerdings kein Problem dar, da bei uns im Gegensatz zu klassischen Präsenzkursen alle Unterrichtseinheiten aufgezeichnet werden. So kann jeder Teilnehmer seinen Urlaub flexibel planen. Webinare, die z. B. in den zwei Wochen einer Urlaubsreise stattgefunden haben, können problemlos nach der Rückkehr über die Aufzeichnungen angesehen werden. So entsteht keine Lücke im Lernstoff. Die während eines Urlaubs angefallen Fehlstunden haben keinen so großen Umfang, dass dies ein Problem bei einer Förderung darstellt.
Beachte: Max. 30% Fehlzeiten sind zulässig.
Vollzeit / ganztägig
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen planen wir inzwischen alle unsere Kurse durchgehend ohne unterrichtsfreie Zeiten. Lediglich in der Zeit zwischen Weihnachten und über den Jahreswechsel sind keinerlei Kurse geplant. Unterricht findet bis Freitag vor Heiligabend statt und wird an dem Montag nach Neujahr fortgesetzt.
Grund dafür ist, dass unsere Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet kommen und manche nur zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können. Darüber hinaus würden unterrichtsfreie Zeiten die Kursdauer verlängern oder die Kursdichte erhöhen.
Dies stellt allerdings kein Problem dar, da bei uns im Gegensatz zu klassischen Präsenzkursen alle Unterrichtseinheiten aufgezeichnet werden. So kann jeder Teilnehmer seinen Urlaub flexibel planen. Webinare, die z. B. in den zwei Wochen einer Urlaubsreise stattgefunden haben, können problemlos nach der Rückkehr über die Aufzeichnungen angesehen werden. So entsteht keine Lücke im Lernstoff. Die während eines Urlaubs angefallen Fehlstunden haben keinen so großen Umfang, dass dies ein Problem bei einer Förderung darstellt.
Beachte: Max. 30% Fehlzeiten sind zulässig.
Unser Lernkonzept bietet eine erfolgreiche Vorbereitung auf die IHK-Prüfung bei möglichst kurzer Lehrgangsdauer. Eine weitere Verkürzung der Kursdauer ist nicht möglich. Unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass alle erforderlichen Lerninhalte für die IHK-Prüfung in verschiedenen Modulen während der vorgegebenen Kursdauer behandelt werden. Eine Verkürzung würde dazu führen, dass an bestimmten Modulen nicht teilgenommen werden kann und diese Lerninhalte fehlen. Des Weiteren ist die Beantragung einer finanziellen Förderung (Aufstiegs-BAföG) nur bei Teilnahme an dem kompletten Lehrgang möglich.
Du solltest auf jeden Fall deine Zulassungsvoraussetzungen prüfen lassen. Deine hierfür zuständige IHK-Stelle findest Du auf www.IHK.de mithilfe des IHK-Finders.
Dafür benötigt Deine IHK:
- Deinen Lebenslauf
- Abschlusszeugnis Deiner Berufsausbildung
- eine Arbeitgeberbescheinigung über Deine aktuelle Tätigkeit
Die IHK informiert Dich auch dann bereits über deine voraussichtlichen Prüfungstermine und die Anmeldefristen, die Du Dir unbedingt notieren solltest.
Gerne informieren wir Dich auch bereits vor Deiner Anmeldung über eine mögliche finanzielle Bezuschussung - dem sog. Aufstiegs-BAföG.
Hier die grundsätzlichen Unterscheidungsmerkmale:
- Der Betriebswirt hat sich als Fachwirt/Fachkaufmann bewährt und kann selbstständig Leitungsaufgaben übernehmen.
- Der Fachwirt nimmt auf mittlerer Ebene branchenorientiert Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr.
- Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist, der branchenübergreifend arbeitet.
- Der Industriemeister ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft.
- Der Geprüfte Technische Betriebswirt übernimmt leitende Führungspositionen im technischen Bereich. Er ist fähig, als betriebliche Führungskraft integrative Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und kaufmännischen Funktionsbereichs zu übernehmen.
Gefördert werden alle, die die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen - unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Detaillierte Infos findest Du unter Aufstiegs-BAföG.
Wenn Du die Fortbildung bestanden hast und eine beglaubigte Kopie Deines Prüfungszeugnisses bei der KfW Bank vorlegst, werden Dir 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach § 12 Abs. 1 S.1 Nr. 1 AFBG erlassen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht jedes Jahr eine Fortbildungsstatistik, in der für jeden Abschluss ersichtlich ist, wie viele Teilnehmer bundesweit an der Prüfung teilgenommen haben und wie viele davon bestanden haben oder durchgefallen sind. Diese Zahlen haben wir in den Kursangeboten bei jeder einzelnen Fortbildung unter den ausführlichen Informationen mit aufgeführt. Über alle Fortbildungsprüfungen gesehen kann man sagen, dass in einem Prüfungsdurchlauf ca. 80% der Teilnehmer die Prüfung im ersten Anlauf bestehen. Aber auch wenn man beim ersten Anlauf durchgefallen sein sollte, besteht die Möglichkeit, die Prüfung bis zu zwei, weitere Male zu wiederholen.
Ähnlich wie im Bereich der akademischen Bildung mit Bachelor und Master gibt es auch in der beruflichen Bildung Abschlüsse, die aufeinander aufbauen. Absolventen eines Fachwirts können z.B. eine weitere Fortbildung zum „Geprüften Betriebswirt“ anstreben oder Absolventen mit Meister-Titel können sich zum „Geprüften Technischen Betriebswirt“ qualifizieren.
Unsere Lehrgangsabschlüsse Meister, Fachwirte, IT-Professionals und Fachkaufleute sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Niveau-Stufe 6 angesiedelt. Sie sind also dem Bachelor-Abschluss gleichrangig. Der Technische Betriebswirt und der Betriebswirt befinden sich auf der Niveau-Stufe 7, die dem Master gleichrangig gestellt sind.
weitere Infos: www.dqr.de
Die Anmeldefristen für die Prüfung können von IHK zu IHK variieren. Um Deinen Wunschprüfungstermin zu bekommen, solltest Du Dich frühzeitig kümmern. Am besten erfragst Du die Fristen schon zu Lehrgangsbeginn bei Deiner IHK. Die Anmeldung ist für jeden Prüfungsteil notwendig.
Beachte, dass verspätete Anmeldungen für den gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.
Du kannst die IHK-Prüfung bei der für Dich verantwortlichen IHK ablegen, diese sind ...
- die IHK an Deinem Wohnort
- die IHK an Deinem Arbeitsort
- die IHK an Deinem Lehrgangsort
Du findest Deine zuständige IHK ganz einfach mithilfe des IHK-Finders. Dort kannst Du schauen, ob und wann Deine IHK die Prüfung anbietet.
Ausnahme: Wenn Deine IHK die Prüfung nicht anbieten kann, dann erhältst Du eine Freigabe für eine andere IHK-Niederlassung. Diese Freigabe musst Du aber gesondert beantragen.
Grundsätzlich kann jeder den Lehrgang und auch die Prüfung für den Ausbildereignungsschein machen, denn die Prüfung bei der IHK kann ohne den Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen absolviert werden.
Um eine Weiterbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies der Abschluss einer Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung.
Die Dauer der Berufserfahrung muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung festgelegt. Eine Zusammenfassung der jeweiligen Voraussetzungen findest Du auf unseren Kursseiten.
Ausnahme: Bei der Ausbildereignungsprüfung (AdA) gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die IHK die „zuständige Stelle“ für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Inhalte und der Ablauf der Prüfung sind, bei bundeseinheitlichen Abschlüssen, in der jeweiligen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss …“ geregelt.
Teilzeit / berufsbegleitend
Eine klassische Zwischenprüfung wie Du sie aus Deiner Ausbildung kennst, gibt es nicht. Während und nach jedem Modul absolvierst Du eine Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice-Tests), die Dir und uns zur Einschätzung des Lernerfolgs dient.
Hinweis: Solltest Du Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, bist Du verpflichtet an den Lernerfolgskontrollen teilzunehmen. Diese müssen zu 70% bearbeitet und abgegeben werden.
Vollzeit / ganztägig
Eine klassische Zwischenprüfung wie Du sie aus Deiner Ausbildung kennst, gibt es nicht. Während und nach jedem Modul absolvierst Du eine Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice-Tests), die Dir und uns zur Einschätzung des Lernerfolgs dient.
Hinweis: Solltest Du Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, bist Du verpflichtet an den Lernerfolgskontrollen teilzunehmen. Diese müssen zu 70% bearbeitet und abgegeben werden.
Folgende Unterlagen werden zur Prüfung Deiner Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK benötigt:
- Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (Formblatt "Z" bei der Beantragung von Aufstiegs-BAföG)
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
- schriftlicher, ausführlicher Tätigkeitsnachweis Deines Arbeitgebers
Diese Unterlagen schickst Du bitte zu Deiner IHK, bei der Du Dich prüfen lassen willst.
Die Berufspraxis muss dem angestrebten Weiterbildungsabschluss bzw. Fortbildungsabschluss entsprechen.
Möchtest Du zum Beispiel den IHK-Abschluss zum Industriemeister in der Fachrichtung Metall erwerben, dann benötigst Du Berufspraxis im metallverarbeitenden Gewerbe.
Der Tätigkeitsnachweis muss eine genaue Beschäftigungsdauer sowie eine ausführliche Beschreibung Deiner Tätigkeit im Unternehmen enthalten (einschlägige Berufspraxis). Eine Bescheinigung, die lediglich nachweist, dass Du im Unternehmen beschäftigt bist, ist nicht ausreichend.
Die Berufspraxis muss bis zur Prüfung erbracht worden sein, d.h. Du kannst während der ganzen Lehrgangsdauer (bis zum ersten Prüfungstermin) die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Bitte beachte, dass Du spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung unaufgefordert einen neuen, aktuellen Tätigkeitsnachweis bei der IHK einreichen musst.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung Deiner Industrie- und Handelskammer. Diese kannst Du bei Deiner zuständigen IHK erfragen oder auf deren Internetseite nachlesen.
Ca. 3 Wochen vor der Prüfung erhältst Du eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Darin enthalten sind:
- ein Ablaufplan der Prüfung
- Informationen zum Prüfungsort
- Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln
Solltest Du von der Prüfung zurücktreten wollen, teile dies Deiner IHK bitte schriftlich per Post oder per Fax mit. Es können Gebühren entstehen, diese solltest Du bei Deiner IHK erfragen.
Solltest Du nach Prüfungsbeginn erkranken, musst Du eine Kopie Deines ärztlichen Attests Deiner IHK zusenden. Du kannst zum nächstmöglichen Prüfungstermin die Prüfung wiederholen. Eine erneute schriftliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Zum neuen Prüfungstermin ist wieder eine Prüfungsgebühr fällig.
Die gleichzeitige Wiederaufnahme des abgebrochenen Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
Die Prüfung kann in jedem Prüfungsteil maximal zweimal wiederholt werden. Unter bestimmten Umständen sind Ergänzungsprüfungen möglich.
Weitere Informationen kannst Du der jeweiligen Fortbildungsverordnung Deines angestrebten IHK-Abschlusses zu entnehmen.
Alte Prüfungssätze mit Aufgaben und Lösungshinweisen sind beim Bertelsmann Verlag käuflich zu erwerben. Nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung werden diese ca. 6 Monate später veröffentlicht.
Für die zugelassenen Hilfsmittel gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben. Du erhältst mit Deiner Prüfungseinladung eine Aufstellung mit Materialien, die Du für die Lösung von Prüfungsaufgaben während der Prüfung verwenden darfst. Weil Aufgaben und Hilfsmittel aufeinander abgestimmt sind, können die Prüfungen auch handlungsorientiert durchgeführt werden.
Das Bewerten der schriftlichen Prüfungen kann einige Wochen dauern. Sobald die Ergebnisse feststehen, erhältst Du eine schriftliche Mitteilung über Deine Prüfungsergebnisse und ggf. anstehende weitere Prüfungstermine. Der angegebene Zeitraum kann variieren, da er von der Anzahl der Prüfungsteilnehmer und dem entstehenden Korrekturaufwand abhängig ist.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse am Telefon erteilt.
Der Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus drei oder mehr Prüfern und setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Lehrer bzw. Dozenten zusammen. Unternehmen können Mitarbeiter für die Prüfungsausschüsse vorschlagen.
Solltest Du Dein Zeugnis verloren haben, kannst Du gegen eine Gebühr eine Zweitschrift bei Deiner IHK beantragen.