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Sind Ferienzeiten in dem Kursverlauf berücksichtigt?

Teilzeit / berufsbegleitend

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen planen wir inzwischen alle unsere Kurse durchgehend ohne unterrichtsfreie Zeiten bzw. Schulferienzeiten.

Bundeseinheitliche Feiertage werden berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann seinen Urlaub flexibel planen. Inhalte, die z. B. in den zwei Wochen einer Urlaubsreise stattgefunden haben, können problemlos nach der Rückkehr nachgearbeitet werden. So entsteht keine Lücke im Lernstoff. Die während eines Urlaubs angefallen Fehlstunden fallen bei sonst regelmäßiger Teilnahme nicht stark ins Gewicht.

 

Beachte: Max. 30% Fehlzeiten sind zulässig, wenn man Aufstiegs-BAföG erhält.

 


Vollzeit / ganztägig

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen planen wir inzwischen alle unsere Kurse durchgehend ohne unterrichtsfreie Zeiten bzw. Schulferienzeiten.

Lediglich in der Zeit zwischen Weihnachten und über den Jahreswechsel sind keinerlei Kurse geplant. Unterricht findet bis Freitag vor Heiligabend statt und wird an dem Montag nach Neujahr fortgesetzt. Sollte doch eine Ausfallzeit, z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt entstehen, können die verpassten Inhalte nachgearbeitet werden. Jedoch ist die Wissensvermittlung in einem Vollzeitkurs noch kompakter, sodass die Planung von Ausfallzeiten nicht zu empfehlen ist.  
 

Beachte: Max. 30% Fehlzeiten sind zulässig, wenn man Aufstiegs-BAföG erhält.