FAQBlog

Sind Ferienzeiten in dem Kursverlauf berücksichtigt?

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen planen wir inzwischen alle unsere Kurse durchgehend ohne unterrichtsfreie Zeiten bzw. Schulferienzeiten. Lediglich in der Zeit zwischen Weihnachten und über den Jahreswechsel sind keinerlei Kurse geplant. Unterricht findet bis Freitag vor Heiligabend statt und wird an dem Montag nach Neujahr fortgesetzt. Bundeseinheitliche Feiertage werden berücksichtigt. 

 

Teilzeit / berufsbegleitend

Jeder Teilnehmer kann seinen Urlaub flexibel planen. Inhalte, die z. B. in den zwei Wochen einer Urlaubsreise stattgefunden haben, können problemlos nach der Rückkehr nachgearbeitet werden. So entsteht keine Lücke im Lernstoff. Die während eines Urlaubs angefallen Fehlstunden fallen bei sonst regelmäßiger Teilnahme nicht stark ins Gewicht.


Vollzeit / ganztägig

Die Wissensvermittlung in einem Vollzeitkurs ist sehr kompakt, sodass die Planung von Ausfallzeiten nicht zu empfehlen ist.  Sollte doch eine kurze Ausfallzeit, z.B. urlaubs- oder krankheitsbedingt entstehen, können die verpassten Inhalte nachgearbeitet werden. 
 

Beachte: Möchtest Du die Förderung im Rahmen des Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, dürfen die Fehlstunden, egal ob berufsbegleitender Kurs oder Vollzeitkurs, maximal 30% betragen.

 

Fragen zur Rechnungsstellung und Stornierung

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