
WICHTIGER HINWEIS:
Für die Beantragung, Zusage und Zuteilung dieser Prämien sind ausschließlich die zuständigen Stellen der jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Unsere Informationen stellen lediglich eine Übersicht dar, ohne die Garantie, dass eine Prämienzahlung durch die Bundesländer erfolgen wird.
In einigen Bundesländern gibt es Prämien für bestandene Prüfungen, was Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver macht.
Gefördert werden nicht nur Meisterprüfungen, sondern in vielen Fällen auch Fachwirte, Fachkaufleute und Operative IT-Professionals (DQR Stufe 6) sowie Betriebswirte (DQR Stufe 7).
Nachfolgend findest Du eine Übersicht der Angebote der einzelnen Bundesländer.
Diese Prämien-Regelungen unterliegen stetigen Anpassungen und können bei einigen Bundesländern zeitlich begrenzt sein.
Wir empfehlen daher den aktuellen Stand in dem jeweiligen Bundesland zu erfragen, wenn die Prüfung absolviert wurde.
- 2.000,- € Meisterbonus
Der Meister-Bonus wird gezahlt bei bestandener Prüfung zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt.
Alle Teilnehmer mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern, die Weiterbildungslehrgänge besuchen und die Prüfung bei ihrer lokalen IHK in Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den Meisterbonus - die Berechtigten werden von ihrer Wirtschaftskammer informiert und erhalten ein Antragsformular.
Informationen zu den Voraussetzungen:
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- 1.000,- € Aufstiegsprämie
Die Aufstiegsprämie wird gezahlt bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft. Ab 2019 werden auch Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO mit DQR-Niveau 6 oder 7 gefördert.
Informationen zu den Voraussetzungen:
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- 2.000,- € Aufstiegsbonus I
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Aufstiegsbonus I zu erhalten?
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2017 eine entsprechende Fortbildungsprüfung (siehe "Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegsbonus I und II -allgemein-: Welcher Fortbildungsabschluss ist Voraussetzung für die Beantragung des Aufstiegsbonus I und II?") vor einer rheinland-pfälzischen Kammer bestanden haben, werden Sie automatisch von dieser Kammer angeschrieben und erhalten ein Antragsformular.
Der Aufstiegsbonus I wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Er beträgt 2.000 Euro pro Person für jeden nach der Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss.
Bei Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2020 festgestellt wird, beträgt der Aufstiegsbonus 2.000 Euro. Bei Prüfungsergebnissen davor (erstmalig ab 01.01.2017) beträgt der Aufstiegsbonus 1.000 Euro.
Informationen zu den Voraussetzungen:
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