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Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In einem Förderzeitraum von drei Jahren kann ein Stipendiat bis zu 8.700 Euro für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Du kannst das Stipendium für alle von uns angebotenen, berufsbegleitenden Weiterbildungen nutzen.

 

Was beinhaltet die Förderung?

Das Stipendium deckt 90% Deiner Weiterbildungs- und Prüfungskosten ab. Der Eigenanteil beträgt 10% je Maßnahme, für welchen Du sogar noch den Zuschuss für Lehrgangs und Prüfungsgebühren vom Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen kannst. Zusätzlich kannst Du auch einen IT-Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro im ersten Förderjahr beantragen, z.B. für die Anschaffung eines Computers.

Wer wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt und fördert junge und motivierte Fachkräfte nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Die Bewerbung erfordert bestimmte Voraussetzungen, ein Anspruch auf das Stipendium besteht nicht.

 

Die nachfolgenden beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:

 

Bedingung 1

Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.

 

Bedingung 2 

Du musst bei der Aufnahme in das Programm jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten (z.B. Freiwilligendienst oder Elternzeit) können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Das Höchstalter beträgt 27 Jahre. 


Bedingung 3

Du musst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. 

 

 

Neben den drei Bedingungen muss zusätzlich eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

entweder

Du hast deine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden. 


oder 

Du bist bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen. 


oder 

Du bist beruflich besonders qualifiziert (nachweisbar durch einen begründeten Vorschlag Deines Arbeitgebers oder der Berufsschule). 

Was hast Du für Verpflichtungen?

Bei der Inanspruchnahme eines Weiterbildungsstipendiums musst Du bis zum Ende der Weiterbildung an mindestens 80% der Einheiten des Live-Online-Unterrichts und an mindestens 80% der angebotenen Lernerfolgskontrollen teilnehmen.  

Wie bewirbst Du dich für das Programm?

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium.  
Wenn Du eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hast, kannst Du dich bei der SBB direkt bewerben.  
Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung in einem Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung bewerben sich bei der Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. 

Weitere Informationen 

Weitere Informationen bekommst Du bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung:

 

www.sbb-stipendien.de