Die IT-Aufstiegsfortbildungen wurden neu geregelt. Ab dem 1. November 2024 ist die Novellierung in Kraft getreten und ersetzt die bisherige IT-Fortbildungsverordnung mit sofortiger Wirkung. Die bisherigen IT-Weiterbildungen (IT Business Manager IHK, IT Business Consultant IHK, IT Systems Manager IHK und IT Marketing Manager) werden nicht mehr angeboten und geprüft. Gemäß neuer IT-Fortbildungsverordnung werden die Aufstiegsfortbildung zum Bachelor Professional in IT (DQR-Stufe 6) und zu den Berufsspezialisten (DQR-Stufe 5) angeboten.
Solltest Du Fragen zur Änderung und zu Deinen Weiterbildungs-Möglichkeiten ab 01.11.2024 haben, melde Dich gern zu unserem nächsten Infoabend an oder wende Dich über das Kontaktformular an uns.
Wir stehen Dir gerne zur Verfügung.
Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Ort
Online-Seminar - Webinar
ortsunabhängiger Live-Online-Unterricht
Fachliteratur
Digitale Fachbibliothek
Für die Digitale Fachbibliothek fallen keine gesonderten Kosten an.
Finanzielle Förderung
Aufstiegs-BAföG (bis zu 75 % Kostenzuschuss)
Weiterbildungsstipendium (bis zu 90 % Kostenzuschuss)
Prämie für die bestandene Prüfung (je nach Bundesland)
Kosten
3.960,- € Lehrgangsgebühren
990,- € verbleibender Eigenanteil nach Abzug der Aufstiegs-BAföG-Förderung.
Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK direkt in Rechnung gestellt und sind ebenso förderfähig.
Hinweis
Der Abschluss als Geprüfter Berufsspezialist ist nicht notwendig, um zur Prüfung zum Bachelor Professional in IT zugelassen zu werden.
Ohne diesen Abschluss kann die Spezialisierung während der Weiterbildung zum Bachelor Professional in IT nachgeholt und muss im ersten Prüfungsteil nachgewiesen werden.
Nach einer IT-Berufsausbildung oder mit ausreichender Berufserfahrung kannst Du auch direkt mit der Weiterbildung zum Bachelor Professional in IT starten.
Online-Lehrgang - Teilzeit / berufsbegleitend
Lehrgangsdauer
12 Monate
(2 Wochen Ferien über Weihnachten und Jahreswechsel)
Prüfungsvorbereitung
Optionale Webinare
Wiederholung, Übung und Besprechung von Fragen mit einem Dozenten
Unterrichtszeiten
Lehrgang
Live-Webinar von 18:00 - 21:00 Uhr an 1-2 Tagen pro Woche:
jeweils werktags in der Zeit von Mo - Do
(zusätzlich Bearbeitung einer vorgegebenen Lerneinheit pro Woche)
Prüfungsvorbereitung
18:00 - 21:00 Uhr werktags: Live-Webinar an 1-2 Tagen pro Woche
Die Terminvergabe ist für den gesamten Zeitraum Deiner Fortbildung festgelegt und in Deinem Kalender einsehbar. Terminverschiebungen aufgrund von Krankheit etc. sind möglich. Ersatztermine und freiwillige Zusatzangebote können freitags und samstags stattfinden. Nähere Informationen zu unseren Live-Webinaren findest Du in unseren FAQs.
Lehrgangstermine
Live Online Learning
Ideal für berufliche Fortbildung: Unterricht und begleitendes Lernen – einfach stressfrei von zu Hause oder am Arbeitsplatz im virtuellen Seminarraum!
Unser Unterrichtskonzept vereint alle Vorteile von Fernunterricht und Präsenzunterricht: Du musst nicht allein mit Studienmaterial arbeiten, sondern nimmst in einem Webinar online am Unterricht eines Dozenten teil.
Es fallen auch keine Fahrtzeiten und Fahrtkosten an, denn Du kommunizierst über PC, Tablet oder Smartphone in Videokonferenzen und Lernnetzwerken mit Deiner Gruppe.
Fortbildungsinhalte - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Qualifikationsschwerpunkt "Analysieren und Planen der Softwarearchitekturen"
- Ermitteln von Kundenanforderungen
- Auswählen, Planen und Einführen von Standardsoftware oder von individuellen Softwarelösungen
- Analysieren und Interpretieren von Benutzeranforderungen
- Analysieren bestehender Softwarearchitektur sowie Dokumentieren und adressatengerechtes Kommunizieren des Analyseergebnisses
- Abstimmen von Anforderungsdefinitionen und Softwareentwürfen mit Auftraggebern
- Auswählen von Systemplattformen und Systemumgebungen sowie Entwerfen von Grob-Designs des Gesamtsystems
- Festlegen der Designs von Gesamtsystemen, Komponenten, Protokollen und Datenbankmodellen sowie Erstellen der Detailspezifikationen
- Erstellen von Migrationsplänen sowie von Wartungskonzepten und -plänen
Qualifikationsschwerpunkt "Entwickeln von Softwarearchitekturen"
- Analysieren, Definieren, Implementieren und Testen von Schnittstellen
- Analysieren und Entwerfen von Datenbanken und Integrieren der Datenbanken in Anwendungen
- Entwickeln und Erstellen der Lösungskomponenten und Implementieren in eine kundenspezifische Softwareanwendung
- Ableiten geeigneter Datenmodelle aus den fachlichen Anforderungen und Visualisieren dieser Datenmodelle
- Umsetzten von Kundenanforderungen in einer Applikation mithilfe einer definierten Programmiersprache und unter Einhaltung festgelegter Standards
- Entwickeln und Umsetzen von Release-Wechseln, Updates und Patches
- Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen bei der Entwicklung von Softwarelösungen
Qualifikationsschwerpunkt "Sicherstellen der Produktqualität"
- Festlegen von Qualitätsmerkmalen für die geplanten Softwarelösungen sowie Sicherstellen und Bewerten der Qualität der entwickelten Softwarelösungen
- Ableiten von Testzielen anhand der Anforderungen aus Lastenheften sowie Definieren und Bewerten von Testmethoden, Testszenarien und Testfällen
- Festlegen und Bereitstellen einer Testumgebung auf der Grundlage definierter Testziele
- Auswählen und Umsetzen von Testverfahren sowie Bewerten und Dokumentieren von Testergebnissen
- Einleiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität aufgrund der Testergebnisse
Qualifikationsschwerpunkt "Software- und Anwenderdokumentationen erstellen"
- Erstellen und Bereitstellen prozessbegleitender Softwaredokumentationen
- Erstellen und Bereitstellen von Anwenderdokumentationen
- Erstellen kundenspezifischer Schulungsunterlagen
- Pflegen von Wissensdatenbanken
Qualifikationsschwerpunkt "Übergeben und Einführen von Systemen"
Definieren von Abnahmeverfahren, Durchführen von Abnahmen und Erstellen von Abnahmeprotokollen
Übergeben von Softwarelösungen an Kunden
Mitwirken beim Roll-out des Gesamtsystems beim Kunden
Vorbereiten und Durchführen von Schulungen zur Einführung von Softwarelösungen
Qualifikationsschwerpunkt "Evaluation als Basis kontinuierlicher Verbesserung durchführen"
- Bewerten und kritisches Reflektieren von Prozessschritten der Softwareentwicklung sowie Initiieren von Verbesserungen
- Einleiten von Maßnahmen zur Optimierung von Datenmodellen und Entwicklungsverfahren
- Dokumentieren der Evaluation von Softwareentwicklungsprozessen und Bereitstellen der Evaluationsergebnisse im betrieblichen Wissensmanagement
Qualifikationsschwerpunkt "Organisatorische und rechtliche Vorgaben"
- Ermitteln von Anforderungen an Datensicherheitskonzepte Mitwirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten
- Berücksichtigen und Umsetzen von Datensicherheitskonzepten
- Identifizieren und Bewerten von Risiken sowie Einleiten von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken
- Sicherstellen der Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben
Qualifikationsschwerpunkt "Projektunterstützung und -koordination"
- Unterstützen der Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten
- organisatorisches Begleiten von Projekten, insbesondere Erstellen von Projektplänen und Planen des Mitarbeitendeneinsatzes
- Mitwirken bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten,
- projektbegleitendes Beraten von Kunden sowie Unterstützen und Beraten von Kunden in der Roll-out-Phase
- Mitwirken beim Projektcontrolling, bei der Nachverfolgung von Aufgaben und beim Aufbereiten von Statusberichten
- Planen und Umsetzen von projektbezogenen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
Feedback unserer Teilnehmer
Wahrscheinlich ist eine Fortbildung in Form von Online-Unterricht (Webinare mit Video-Konferenz) neu für Dich. Hier findest Du einige Feedbacks von unseren Absolventen:
Bewertungen von Absolventen
Weitere Rückmeldungen findest Du auch in den sozialen Netzwerken:
Interviews mit Absolventen
Lehrgangskosten mit Aufstiegs-BAföG
Eine Fördermöglichkeit, die zur Verfügung steht, ist das Aufstiegs-BAföG. Teilnehmer können u.a. eine Kombination aus direktem Zuschuss und Förderdarlehen erhalten, wodurch sich die Kosten für Lehrgang und Prüfung um 75 % reduzieren.
Lehrgangsgebühr | 3.960,00 € |
abzgl. 50 % Zuschuss (Förderung) | 1.980,00 € |
Restbetrag (KfW-Darlehen) | 1.980,00 € |
abzgl. 50 % (KfW-Darlehen bei bestandener Prüfung) | 990,00 € |
Deine Kosten (Rückzahlung an die KfW-Bank) | 990,00 € |
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Du bei Deiner beruflichen Weiterqualifizierung finanziell unterstützt wirst. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge.
Mögliche finanzielle Unterstützungen:
- Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Zuschuss Kinderbetreuung für Alleinerziehende
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Teilnahme an Vollzeit-Lehrgängen
Begabtenförderung berufliche Bildung
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt und fördert junge und motivierte Talente bei der beruflichen Entwicklung, beim Aufbau von weitreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten. In einem Förderzeitraum von drei Jahren kann ein Stipendiat bis zu 8.100 € für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise musst Du jünger als 25 Jahre sein und Deine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote besser als "1,9" abgeschlossen haben.
Prämien der Bundesländer
In vielen Bundesländern gibt es Prämien für bestandene Prüfungen, was Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver macht.
Gefördert werden nicht nur Meisterprüfungen, sondern in vielen Fällen auch Fachwirte, Fachkaufleute und Bachelor Professional in IT (DQR Stufe 6) sowie Betriebswirte (DQR Stufe 7).
Steuerliche Vorteile
Bei beruflichen Fortbildungsmaßnahmen sind alle Kosten von der Steuer voll abzugsfähig. Werden die Kosten vom Arbeitgeber getragen, dann können sie von diesem als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Werden die Kosten vom Teilnehmer selbst getragen, dann können sie von diesem in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Abzugsfähig sind beispielsweise:
- Lehrgangskosten
- Prüfungsgebühren
- Arbeitsmittel
- Fachliteratur
Die bundeseinheitliche IHK-Prüfung
Die Abschlussprüfung der Fortbildung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK kannst Du bei Deiner lokalen IHK ablegen. Wenn diese Prüfung von Deiner IHK nicht angeboten wird, kannst Du eine Freistellung erhalten, um sie bei einer anderen IHK Deiner Wahl abzulegen.
Die schriftlichen Prüfungen werden mit bundesweit einheitlichen Aufgaben und an bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt. Dadurch besteht Chancengleichheit für alle Teilnehmer unabhängig vom Bildungsträger.
Die Grundlage für die Erstellung der einheitlichen Prüfungsaufgaben ist die Fortbildungsverordnung.
Zulassungsvoraussetzungen - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- denn Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten eines IT-Berufsspezialisten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen. Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den obigen Zulassungsvoraussetzungen vergleichbar ist.
Die vorgegebene Berufspraxis muss nicht zum Beginn des Lehrgangs, sondern spätestens zur ersten Prüfung vorhanden sein.
Ablauf der IHK-Prüfung - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Eine Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ statt.
Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen.
Schriftliche Prüfung
- zwei handlungsorientierte Situationsaufgaben, die alle Qualifikationsschwerpunkte thematisieren
- je Aufgabe min. 90 Minuten, Gesamtzeit max. 240 Minuten
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Die zu prüfende Person wählt das Thema selbst.
Die Beschreibung des Themas muss bis zur schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über das Thema im gemeinsamen Vorgespräch.
- Präsentationserstellung und -einreichung: innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas
- Präsentation: max. 15 Minuten
- Fachgespräch: max. 30 Minuten
Fortbildungsverordnung - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung (Softwareentwicklung-Fortbildungsprüfungsverordnung – SEFPrV)
In der Fortbildungsverordnung sind die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Inhalte und der Ablauf der Prüfung zum Berufsspezialisten für Softwareentwicklung IHK ausführlich beschrieben.
Einstufung Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Der IHK-Abschluss Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK wird im DQR dem Niveau 5 zugeordnet.
Der DQR wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. In dem alle Qualifikationen der beruflichen und hochschulischen Bildung einer von acht verschiedenen Niveau-Stufen zugeordnet werden, können Qualifikationen verglichen werden und die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung wird verdeutlicht.
Profil - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Geprüfte Berufsspezialisten für Softwareentwicklung übernehmen eigenverantwortlich und selbstständig anspruchsvolle Aufgaben in der Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen. Sie analysieren die Anforderungen von Kunden und internen Abteilungen und setzen diese in maßgeschneiderte Softwarelösungen um, die den spezifischen Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Dabei kombinieren sie fundiertes technisches Fachwissen mit organisatorischen Fähigkeiten.
Geprüfte Berufsspezialisten für Softwareentwicklung arbeiten eng mit verschiedenen Stakeholdern zusammen, um technische Anforderungen abzustimmen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Sie erstellen detaillierte Entwicklungspläne und Spezifikationen, leiten den Programmierprozess und testen die Lösungen auf Qualität und Funktionalität.
Darüber hinaus überwachen sie den Fortschritt des Entwicklungsprozesses, koordinieren die Ressourcen und stellen sicher, dass Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie führen Code-Reviews durch, sorgen für die Dokumentation der Software und achten darauf, dass Projekte termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen werden.
Zusätzlich sind sie für die Pflege und Weiterentwicklung bestehender Softwareanwendungen zuständig und leisten technischen Support für Anwender und IT-Teams. Ihre Tätigkeit ist geprägt durch eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle technologische Entwicklungen und rechtliche Vorgaben, wobei sie stets darauf bedacht sind, Prozesse im Unternehmen durch effiziente Softwarelösungen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Perspektiven - Berufsspezialist für Softwareentwicklung IHK
Geprüfte Berufsspezialisten für Softwareentwicklung haben vielfältige Perspektiven in verschiedenen Branchen wie Handel, Logistik, Maschinenbau und Telekommunikation. Sie können Positionen als Softwareentwickler/-in, Anwendungsbetreuer/-in oder IT-Support-Spezialist/-in einnehmen und bei kleineren bis mittelgroßen Projekten Verantwortung übernehmen.
Zusätzlich bietet die Qualifikation als Berufsspezialist eine solide Grundlage für eine weiterführende Fortbildung zum Bachelor Professional in IT, die Deine Karrierechancen durch zusätzliche Fachkenntnisse und erweiterte Managementkompetenzen erweitert.
mit manQ gleich zum Bachelor Professional in IT durchstarten
Wichtiger Hinweis:
Wenn Du perspektivisch vorhast, auch den Bachelor Professional in IT zu absolvieren und Deine aktuelle berufliche und private Situation auch eine umfangreichere Weiterbildung zulässt, empfehlen wir Dir, gleich mit dem Bachelor Professional in IT zu starten. Die fachliche Spezialisierung Deiner Wahl kann im Rahmen dieser Aufstiegsfortbildung gleich miterworben werden. Bei fehlendem Abschluss zum Berufsspezialisten müssen die entsprechenden Kompetenzen im ersten Teil der Bachelor-Prüfung aus einem der Wahlbereiche nachgewiesen werden. Somit hast Du die Möglichkeit, erst Deinen Berufsspezialisten und darauf anknüpfend den Bachelor zu absolvieren oder Du machst die fachliche Spezialisierung und den Bachelor in einer Aufstiegsfortbildung.
Kostenfreier Online-Infoabend
In dieser Veranstaltung stellen wir unser manQ-Lernkonzept, sowie die wichtigsten Abläufe und unsere Lernplattform vor.
Wenn Du Dich für eine Fortbildung im Live-Online-Format interessierst, dazu Fragen stellen oder einfach mal ein Bild von uns bekommen möchtest, dann bist Du hierzu herzlich eingeladen.