Personalfachkaufleute (IHK) – Gefragte Spezialisten im Bereich Human Resources
Kursbeginn unseres online Lehrgang am 3. September 2019 zum Personalfachkaufmann/-frau
Spezialist für Personalfragen
Nach bestandener Prüfung bist du qualifiziert für eine Position im mittleren Management des Personal- oder Bildungsbereichs. Zu deinen zukünftigen Aufgaben gehören die Bereiche Personalpolitik, Personalsuche, Personaleinstellung und Personalentwicklung. Du regelst arbeitsrechtliche Sachverhalte und erarbeitest Qualifikationsbedingungen für offene, auszuschreibende Stellen. Daneben überwachst du das Personalcontrolling und bist Berater für Mitarbeiter und die Geschäftsführung.
Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) wird dieser Abschluss der Stufe 6 zugeordnet.
Das sind deine Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Personalfachkaufmann (IHK) wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist und
- den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Allerdings muss die vorgegebene Berufspraxis nicht zum Lehrgangsbeginn, sondern spätestens zum ersten Prüfungsteil vorhanden sein. Du kannst also im besten Fall bereits nach abgeschlossener Ausbildung mit der Aufstiegsfortbildung zum Personalfachkaufmann beginnen. Und auf die Ausbildereignungsprüfung bereiten wir dich bei Bedarf auch vor!
Klingt gut?
Dann melde dich noch heute an!
Anmeldung zur Fortbildung
Personalfachkaufmann / Personalfachkauffrau IHK
Mit der Lehrgangsanmeldung für die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann / Personalfachkauffrau kannst du dir bereits frühzeitig einen Platz reservieren und einen Antrag auf Förderung (Aufstiegs-BAföG = 64% Kostenzuschuss) stellen.
Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn jederzeit möglich, ohne dass Dir Kosten entstehen.