FAQBlog
14.09.2023

Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen
(Teil 3)

Wissenswertes zur Verantwortlichen Pflegefachkraft/Pflegedienstleitung (PDL)

Da uns immer wieder Fragen zu diesem Profil erreichen und die ein oder andere Info auch profilübergreifend von Interesse ist, geht es heute weiter mit Teil 3 der vierteiligen Podcast-Reihe zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Heute geht es um die Qualifikation zur Verantwortlichen Pflegefachkraft (PDL). Wir wünschen Euch viel Spaß dabei!

Das Interview

KATJA: Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, wer aufmerksam unsere Podcasts verfolgt, weiß, heute kommt der dritte Teil unserer vierteiligen Reihe zum Thema Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Im ersten und zweiten Teil haben wir die Themen schriftliche und mündliche Prüfung mit meiner lieben Kollegin Kerstin Krusche behandelt und heute geht es weiter. Teil 3 befasst sich nämlich mit einer Besonderheit, die nur manQ bietet. Also wieder recht spannend und freut Euch diesmal auf Anne Wilhelm, ebenfalls Kursbetreuerin und Dozentin, die Euch gleich verrät, was es mit dieser Besonderheit bei der IHK-Aufstiegsfortbildung Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen auf sich hat.

Hallo Anne, lieben Dank, dass Du da bist.

Was ist denn so das Besondere an dem Lehrgang zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bei manQ?

 

ANNE: Das Besondere bei manQ ist, dass im Grunde drei Qualifikationen mit einem Lehrgang zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen erlangt werden können. Das ist besonders und soweit ich weiß auch einzigartig bisher. Das umfasst die Qualifikationen zum Fachwirt, zum Qualitätsmanagementbeauftragten, auf den wir im nächsten Podcast eingehen werden, und die Qualifikation zur Verantwortlichen Pflegefachkraft, auch Pflegedienstleitung, kurz PDL, was heute das Thema sein wird. Wir sind einfach überzeugt davon, dass der PDL-Schein einfach mit zu dem Gesamtpaket für bestimmte Berufsgruppen gehört. Die Position als PDL ist ein attraktives Karriereziel für Pflegefachkräfte, die Interesse an einer leitenden Funktion haben. Prinzipiell muss man sagen, gibt es den Begriff PDL so gar nicht, bzw. ist er nicht rechtlich gesichert, ist aber fest verankert im Sprachgebrauch und der Einfachheit nennen wir das jetzt auch mal weiterhin so im Podcast. 

 

KATJA: Verstehe, also ist eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bei manQ sehr attraktiv und für Pflegekräfte noch attraktiver, weil diese Qualifikation der Verantwortlichen Pflegefachkraft, also PDL, inklusive mit erworben werden kann. Was sind denn die Aufgaben Anne, einer PDL?

 

ANNE: Die Aufgaben unterscheiden sich natürlich je nach Bereich, das heißt die Tätigkeiten variieren und es kommt darauf an, ob man eine Position in der stationären Altenhilfe, im ambulanten Pflegedienst oder auch im Krankenhaus besetzt. Kernaufgaben sind immer gleich, darunter fallen u. a. die Sicherung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, die Personaleinsatz- bzw. Dienstplanung, die Mitarbeiterführung, sprich Motivation und Mitarbeitergespräche und Teammeetings und die ganze Organisation, wie Kostenkontrolle, Zuteilung von Aufgaben und das Pflegeprozessmanagement. Weitere Aufgaben können z. B. noch sein, das Beschwerdemanagement, die Dokumentationsanalyse, Warenwirtschaft und die Pflegesatzverhandlung sein.

 

KATJA: Und was sind die Zulassungsvoraussetzungen für diese Zusatzqualifikation als Verantwortliche Pflegefachkraft?                    

                                                                                                                            

ANNE: Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL) sind im § 71 Abs. 3 SGB XI verankert, d.h. man braucht eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend Menschen mit Behinderungen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieher als ausgebildete Pflegefachkräfte.

Des Weiteren wird eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre verlangt. Die letzte Voraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einem Umfang von mindestens 460 Unterrichtsstunden. Bei dem Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen handelt es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen. Durch das Zusatz-Modul „Pflegewissen und 

-organisation“ ist sichergestellt, dass die Weiterbildung den gesetzlich geforderten Umfang von mindestens 460 Unterrichtsstunden inkl. pflegerelevanter Themen umfasst, wie sie in dem Paragrafen gefordert wird. Der Erfolg dieser Weiterbildungsmaßnahme wird dann mit der bestandenen Prüfung bei der IHK nachgewiesen. Daher ist diese Zusatzqualifikation bei manQ nur in Kombination mit dem Fachwirt buchbar.

 

KATJA: Gut, verstehe, also das sind die gesetzlichen Anforderungen, gibt darüber hinaus bestimmte persönliche Anforderungen an eine PDL, die zu nennen wären?

 

ANNE: Grade in der Pflege gibt es an die Führungskräfte bestimmte Anforderungen, d.h. sie müssen einem gewissen Druck standhalten, z. B. von der Geschäftsführung Vorgaben erfüllen oder eine gute Patientenversorgung garantieren, trotz ggf. zu wenig Personal. Es müssen negative Erfahrungen verarbeitet werden, d. h. bei Verlusten von Patienten oder tragischen Vorkommnissen sollten die Mitarbeiter auch aufgefangen werden. Zusätzlich braucht man eine gewisse Resilienz, also psychische Widerstandskraft, Anpassungsfähigkeit und Frustrationstoleranz. Wichtig sind natürlich auch soziale Kompetenzen, weil man ja mit vielen verschiedenen Menschen und Berufsgruppen zu tun hat und natürlich auch seine Mitarbeiter führen und leiten können muss. Und man sollte eine hohe körperliche und geistige Belastbarkeit und eine schnelle Handlungsfähigkeit mitbringen.

 

KATJA: Und was beinhaltet das Zusatz-Modul „Pflegewissen und -organisation“ bei manQ genau?

 

ANNE: Das Zusatz-Modul besteht aus einem viertägigen Online-Workshop und dem Verfassen von zwei Hausarbeiten. Für den Teilzeitkurs werden die Tage geteilt, also 2 x 2 Tage, der Vollzeitkurs absolviert die vier Tage in der Regel hintereinander. An den ersten beiden Tagen sprechen wir u. a. über Pflegeethik und freiheitsentziehenden Maßnahmen. An Tag 3 und 4 wird es u. a. um den Beruf der PDL gehen, um Bewerbungsgespräche, Dienstplanerstellung, Pflegesatzverhandlungen und auch Unternehmensgründung.  Und im Rahmen dieses Moduls müssen zusätzlich zum Workshop noch zwei Hausarbeiten, mit einem Umfang von jeweils 25-30 Seiten angefertigt werden und die beiden Themen werden aber vorgegeben.

 

KATJA: Zum Thema Hausarbeiten, gibt es für die Hausarbeiten bestimmte inhaltliche und formelle Anforderungen?

 

ANNE: Für die Hausarbeiten geben wir Fragen vor, deren Beantwortung den Hauptteil der Hausarbeit ausmachen. Abgesehen zum Hauptteil wird ein Aufbau ähnlich einer wissenschaftlichen Arbeit an Universitäten vorgegeben. D. h. ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Vorwort, Fazit am Ende und auch Literaturverzeichnis und einer Selbstständigkeitserklärung. Vom Layout her wird erwartet, dass es 25-30 DIN A4 Seiten sind für die gesamte Hausarbeit, also inkl. Inhaltsverzeichnis usw. und natürlich eine vorgegebene Schriftgröße und Seitenränder. Die formellen Bedingungen und geforderten Inhalte sind aber alle auf unserer Lernplattform für die Teilnehmer dann hinterlegt zum Nachlesen.

 

KATJA: Die Zusatzqualifikation als Verantwortliche Pflegefachkraft, ist die abhängig von dem Bestehen der Fachwirtprüfung bei der IHK?

 

ANNE: Die Teilnehmer erhalten ihrZertifikat für den Lehrgang für leitende Funktionen im Gesundheits- und Sozialwesen zusammen mit dem Fachwirt-Zertifikat von manQ nachdem der komplette Lehrgang beendet ist und wenn sie natürlich beide Hausarbeiten abgegeben haben und an allen Workshoptagen anwesend waren. Das heißt, man bekommt das Zertifikat auch, ohne den Fachwirt zu bestehen, jedoch ist dabei unglaublich wichtig zu verstehen, dass laut dem § 71 im SGB XI eine erfolgreiche Weiterbildungsmaßnahme für die Zulassung als PDL notwendig ist. Das heißt, erst mit dem Bestehen der Prüfung erfüllt man alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als PDL. Es ist aber schlussendlich abhängig von den Weiterbildungsverordnungen des jeweiligen Bundeslandes, ob vielleicht auch nur das PDL-Zertifikat ausreicht. 

 

KATJA: Verstehe und jetzt eine ganz andere Frage. Was hat es mit dem kleinen und dem großen PDL-Schein auf sich?

 

ANNE: Tatsächlich gibt es diese Begrifflichkeiten offiziell und rechtlich nicht, die Begriffe haben sich eingebürgert, ähnlich wie der Begriff der PDL. Das Zertifikat von manQ reicht bundesweit aus, da die Voraussetzungen gesetzlich verankert sind und wir diese Gesetze bei der Ausstellung des Zertifikates beachten.

 

KATJA: Wie und wo reiche ich meine Nachweise der Zusatzqualifikation als Verantwortliche Pflegefachkraft ein, wenn ich sie erworben habe?

 

ANNE: Sollte man eine Stelle als verantwortliche Pflegefachkraft besetzen wollen, reicht man die Zertifikate von manQ und der IHK bei seinem Arbeitgeber ein. Dieser wird dann die Unterlagen mit weiteren Dokumenten, wie Lebenslauf und Arbeitszeugnisse zu der Vertragsabteilung der AOK des entsprechenden Bundeslandes versenden. Die AOK prüft, ob die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt werden. Für das Einreichen der Unterlagen bekommt der Teilnehmer die Zertifikate von manQ zusätzlich auch im Original per Post zugesandt.

 

KATJA: Ja, vielen Dank Anne auch für diesen ausführlichen und kompetenten Input zum Thema verantwortliche Pflegefachkraft, kurz PDL im Rahmen der IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bei manQ. Im vierten und im letzten Teil nehme ich den Faden mit Anne wieder auf, wenn es um eine weitere inklusive Zusatzqualifikation geht, nämlich den QMB, den Qualitätsmanagementbeauftragten, bis dahin und bleibt dabei!

 

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Tags: Podcast, Aufstiegsfortbildung, Interview, Fachwirt, Ratgeber