Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01.01.2020 gültigen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt.
Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen) erhalten zukünftig, nachdem auch die zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen angepasst wurden, die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“.
Teilnehmer, die ihre Prüfung noch nach der Fortbildungsverordnung mit deutscher Abschlussbezeichnung abgelegt haben, können die offizielle Abschlussbezeichnung nicht nachträglich ändern lassen.
Es besteht aber die Möglichkeit, von der IHK eine Übersetzung des gesamten Prüfungszeugnisses in Englisch zu erhalten. Darin wird die Abschlussbezeichnung als „Bachelor Professional of … (CCI)*“ übersetzt. Diese Übersetzung kann von der IHK ausgestellt werden, von der auch das offizielle Prüfungszeugnis ausgegeben wurde. Die IHK wird für die Übersetzung wahrscheinlich eine kleine Gebühr berechnen.