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16.01.2020

"Bachelor Professional" und "Master Professional"

Moderne Abschlussbezeichnungen für Fortbildungen wurden eingeführt

Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01. Januar 2020 gültigen Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt.

Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional"

Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen) erhalten zukünftig, nachdem auch die zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen angepasst wurden, die neue Abschlussbezeichnung„BachelorProfessional“.

Abschlussbezeichnung "Master Professional"

Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte) erhalten zukünftig, nachdem auch die zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen angepasst wurden, die neue Abschlussbezeichnung „Master Professional“.

Stärkung und Weiterentwicklung der höherqualifizierenden Berufsbildung

Bei der höherqualifizierenden Berufsbildung wird die berufliche Handlungsfähigkeit, die du während deiner Berufsausbildung erworben hast, durch eine Fortbildung erweitert.

Diese Aufstiegsfortbildungen sind oft auf dem gleichen Niveau wie ein Studium und der Weg zum beruflichen Aufstieg.

Die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen die bewährten Bezeichnungen stärken und aufzeigen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig ist. Diese Gleichwertigkeit ist zwar bereits im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dokumentiert, hat sich jedoch in der allgemeinen Wahrnehmung im Alltag noch nicht durchgesetzt.

Der Zusatz "Professional" gewährleistet die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen und verhindert eine Verwechselung. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der Beruflichen Bildung und unterstützen die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland. 

Wann gelten die neuen Abschlussbezeichnungen?

Damit die neuen Abschlussbezeichnungen zukünftig auf den Prüfungszeugnissen der IHK ausgegeben werden dürfen, müssen zunächst die einzelnen Fortbildungsordnungen angepasst werden.

 

Teilnehmer, die ihre Prüfung noch nach der Fortbildungsverordnung mit deutscher Abschlussbezeichnung abgelegt haben, können bereits heute von der IHK eine Übersetzung ihres Prüfungszeugnisses erhalten, bei der die Abschlussbezeichnung als „Bachelor Professional of … (CCI)*“ bzw. „Master Professional of … (CCI)*“ übersetzt wird.

 

* This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.

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Tags: Aufstiegsfortbildung, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, IT-Professional