FAQBlog
23.05.2024

Teil 4: FAQ zur Kurs-Anmeldung bei manQ

Wissenswertes rund um Deine Aufstiegsfortbildung 

Auch heute geht es wieder um Eure Fragen, wie beispielsweise Fragen zur Kursanmeldung bei manQ. Auch Fragen, ob man einen Kurs stornieren kann, ob es einen Einblick in die Kurse gibt und weitere Themen werden heute geklärt. Also hört wieder rein. Viel Spaß! 

Das Interview

KATJA: Hallo liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, heute geht es weiter mit Euren Fragen. Ich habe heute meine Kollegin Aileen zu Seite, die in Auftragsabwicklung arbeitet und tagtäglich auch Fragen von Interessenten und Teilnehmern beantwortet. Es geht konkret heute um die Themen Kursanmeldung, Rechnungstellung und einiges mehr. Es wird also wieder spannend und sehr informativ.

Liebe Aileen, vielen Dank, dass Du heute die wichtigsten Fragen beantwortest. Sag mal, was ist die häufigste Frage, die Dir gestellt wird?

 

AILEEN: Hallo Katja, vielen Dank erstmal für die Einladung zum Podcast. Also, tatsächlich bekommen wir hier am Telefon ganz unterschiedliche Fragen. Vieles dreht sich um die BAföG-Förderung oder auch die Anmeldung allgemein.

 

KATJA: Aileen, ich kann mir auch vorstellen, dass eine Frage häufig kommt: Kann ich einen Probe-Monat bei manQ absolvieren oder vielleicht sogar an einem Probe-Webinar teilnehmen?

 

AILEEN: Ja, die Frage kommt tatsächlich relativ häufig. Gern geben wir den Interessenten einen ersten Einblick in unser Live-Online-Learning. Hierfür haben wir extra einige Seminarmitschnitte und eine digitale Campusführung erstellt. Diese kannst Du über das Info-Material auf der jeweiligen Kursseite anfordern.

Solltest Du als Interessentin darüber hinaus noch Fragen haben oder einen größeren Einblick in unseren manQ-Campus und unser Lernkonzept wünschen, empfehlen wir Dir am Online-Infoabend teilzunehmen. Dieser findet monatlich, immer am dritten Mittwoch des Monats statt.

 

KATJA:  Und darüber hinaus gibt es ja viele Rückmeldungen von ehemaligen Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Diese kann ich ja auch einsehen, oder?

 

AILEEN: Genau, zum einen findest Du viele Feedbacks auf unserer Website unter Wissenswertes und dann unter Teilnehmerstimmen. Zudem gibt im Blogbereich auch zahlreiche Teilnehmerinterviews und Erfahrungsberichte. Und zu Guter Letzt gibt es natürlich noch die Bewertungen auf Google und fernstudiumcheck.

 

KATJA: Gut, nachdem ich mich informiert habe, evtl. habe ich auch einen Infoabend besucht und habe mich entschieden, eine Aufstiegsfortbildung bei manQ zu machen. Wie melde ich mich dann zum Kurs an?

 

AILEEN: Das kannst Du ganz einfach über unsere Webseite machen. Das Anmeldeformular findest Du unter den jeweiligen Kursprofilen. Hier musst Du dann einfach auf das blaue Feld, wo „Anmeldung“ draufsteht klicken, und dann öffnet sich das Formular. Das einfach öffnen, ausfüllen und absenden und dann kriegst Du zeitnah von uns eine Anmeldebestätigung.

 

KATJA: Gut. Jetzt habe ich mich angemeldet, was sollte ich danach bzw. vor Beginn der Online-Weiterbildung klären?

 

AILEEN: Nachdem Du Dich bei uns angemeldet hast, bereiten wir Dir, wie ich eben schon gesagt habe, die Anmeldebestätigung vor. Solltest Du eine BAföG-Förderung in Anspruch nehmen, bereiten wir auch den Förderantrag für Dich vor. Den musst Du dann nur noch um einige persönliche Angaben ergänzen und bei Deiner Förderstelle einreichen. Wichtig ist, dass das wirklich zeitnah passiert.

 

KATJA: Ja, das ist ja wirklich eine große Unterstützung, die manQ da bietet, die Aufstiegs-BAföG-Unterlagen auch auszufüllen.  An der Stelle möchte ich auch auf unseren letzten Podcast verweisen, da haben wir das Thema Aufstiegs-BAföG und Förderungen ausgiebig betrachtet. Ja, und was ist noch zu tun?

 

AILEEN: Wir empfehlen unseren Teilnehmern dann immer nach der Anmeldung und Klärung der Förderungsmöglichkeiten in Kontakt mit der zuständigen IHK zu treten. Die zuständige IHK ist die an Deinem Wohnort, bzw. die, wo Du die Prüfung ablegen möchtest. Hier gibt es dann zu klären, wann und ob die IHK die Prüfungen überhaupt angeboten werden. Da muss man auch immer Anmeldefristen zur Prüfung schon beachten. Aber dieses Thema wurde ja schon im vorletzten Podcast beleuchtet. Da könnt Ihr natürlich gerne nochmal reinhören. Mit der zuständigen IHK ist dann auch zu klären, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, denn je nach angestrebter Weiterbildung können die Zulassungsvoraussetzungen immer etwas unterschiedlich sein.

Wichtig, und auch das wurde schon erwähnt, die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK nimmst Du als Teilnehmerin persönlich vor. Wenn Du Deine Fortbildung bei uns startest, bekommst Du in der Einführungsveranstaltung den genauen Ablauf und worauf Du zu achten hast auch nochmal genannt. Hier nimmt aber die Anmeldung nicht manQ vor, sondern das muss der Teilnehmer selbst machen.

 

KATJA: Also, alle wichtigen Informationen, Fristen, Termine werden nochmal genannt, also auch in der Einführungsveranstaltung. Du hast es gerade nochmal erwähnt. Eine ganz andere Frage, die bestimmt auch kommt, ist die, ob der Bildungsurlaub angerechnet werden kann?

 

AILEEN: Ja, also manQ ist für die Anrechnung des Bildungsurlaubs nicht zertifiziert. In den meisten Fällen reicht dem Arbeitgeber aber eine Bescheinigung aus, in der wir die Teilnahme bestätigten, also dass der Teilnehmer wirklich bei uns einen Kurs besucht hat. Die Teilnahmebestätigung kann dann bei uns einfach per E-Mail angefordert werden und wir erstellen die dann auch relativ zeitnah.

KATJA: Jetzt lass uns mal über das Geld reden: Was kostet mich die Online-Weiterbildung bei manQ?

 

AILEEN: Das ist immer ein bisschen unterschiedlich. Allgemein gesagt, die Lehrgangsgebühren liegen je nach Kursprofil zwischen ca. 3.400 und 6.000 Euro. Hier ist die Ausbildereignung ausgenommen, die kostet um die 500 Euro. Die genauen Kosten findest Du bei dem jeweiligen Kursangebot auf unserer Webseite nochmal genau. Die Prüfungsgebühren der IHK sind nicht inkludiert und werden von Deiner IHK separat erhoben. Die Kosten der IHK-Prüfung musst Du dann bei Deiner zuständigen IHK erfragen, weil auch das ist immer von IHK zu IHK etwas unterschiedlich.

Wichtig ist hier aber, mit dem Aufstiegs-BAföG kann jeder Teilnehmer, unabhängig von der Gehalts- und Vermögenssituation, die Lehrgangskosten und die Prüfungskosten um 75% reduzieren. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Vollzeitlehrgängen kann ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, wenn während der Lehrgangsdauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfällt. Auch dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

 

KATJA: Also ist die finanzielle Investition jetzt in Summe, wenn Du das alles aufzählst, in die eigene Weiterbildung ja sehr gering und überschaubar und lohnt sich auf jeden Fall. Wie läuft die Zahlung an manQ ab?

 

AILEEN: Wir erstellen ca. 6 Wochen vor Kursstart die Rechnung. Die Rechnung ist dann, wenn man keine Förderung in Anspruch nimmt, zwei Wochen vor Kursstart fällig bzw., wenn man eine Ratenzahlung in Anspruch nimmt, dann ist sie vierteljährlich in vier Teilraten fällig. Die Ratenzahlung kannst Du aber nur auswählen, wenn Du Selbstzahler bist oder Dein Arbeitgeber die Rechnung übernimmt. Wenn Du das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nimmst, dann muss die Förderung direkt nach Auszahlung an uns weiter überwiesen werden. Hier bekommt man von der Förderstelle einen Auszahlungsplan, dieser muss uns dann zugesendet werden und wir hinterlegen die Auszahlungen dann bei uns im System. Sollte die Genehmigung des BAföGs aber länger dauern, dann muss die Gebühr bei Teilzeitkursen spätestens nach sechs Monaten nach Kursstart bezahlt sein. Wichtig hier ist, auch wenn dann noch keine Auszahlung der Förderstelle erfolgt ist, also, da muss man in Vorleistung treten. Bei Vollzeitkursen ist es hier so, dass es zwei Wochen vor Kursende bezahlt sein muss. Meist ist es sinnvoll, wenn man zu Kursbeginn mit uns in Kontakt tritt und dann die Rechnung schon in kleinen Raten abbezahlt, jedenfalls wenn man absehen kann, dass die Förderung nicht pünktlich ausgezahlt wird. Das ist meist leichter, als wenn man auf einem Schlag – gehen wir von einem IT-Kurs aus – 6000 Euro zahlen muss. Sollte ein Teilnehmer von dem BfD (Berufs-Förderungs-Dienst) oder dem Weiterbildungsstipendium gefördert werden, ist das bei uns auch kein Problem, hier benötigen wir dann auch den Auszahlungsplan und dann hinterlegen wir die Auszahlungen bei uns auch so im System.

 

KATJA: Danke, und eine andere Frage, auch natürlich zu dem Thema Rechnung und Rechnungslegung: kann ich einen gebuchten Kurs auch wieder stornieren?

 

AILEEN: Ja, natürlich, eine kostenfreie Stornierung ist bei uns bis 14 Tage vor Kursstart möglich. Von daher empfehlen wir ja auch immer den Teilnehmern bei genügend zeitlichem Vorlauf, als erstes den Kurs zu buchen, um den Platz zu sichern und dann die weiteren Fragen zu klären, da man nun mal bis 14 Tage vor Kursstart die Möglichkeit hat, kostenlos zu stornieren. Hat der Kurs aber bereits gestartet und der Lehrgang dauert weniger als sechs Monate (also z.B. unsere Vollzeitkurse), dann ist dieser Kurs nicht vorzeitig kündbar. Also die 14 Tage vor Kursstart zählen immer, aber danach sind unsere Vollzeitkurse nicht vorzeitig kündbar. Länger als sechs Monate dauernde Lehrgänge sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das zählt aber nicht in den ersten drei Monaten eines Lehrgangs. Das heißt dann, dass bei länger als sechs Monate dauernden Lehrgängen eine fristgerechte Kündigung erstmalig zum Ende des sechsten Monats möglich ist. Nach Ablauf der ersten drei Monate kann mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Monatsende dann gekündigt werden. Hier ist es ganz wichtig, dass die Kündigung uns schriftlich erreicht. Am Telefon nehmen wir keine Stornierungen oder Kündigungen entgegen. Man erhält von uns dann auch zeitnah eine Bestätigung per E-Mail, sollte diese nicht bei einem ankommen, dann bitte an uns wenden und nachfragen, ob die Mail angekommen ist, nicht, dass eine Kündigung bei uns untergeht.  

 

KATJA: Verstehe, und wenn ich darüber hinaus noch weitere Fragen habe, an wen kann ich mich wenden?

 

AILEEN: Ans uns kannst Du Dich immer telefonisch oder per Mail melden. Du erreichst uns telefonisch unter der 05671-78490-0 oder per E-Mail an info@manQ.de.  Wir sind von montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

KATJA: Und dann ist vielleicht auch Aileen am Telefon. Liebe Aileen, vielen herzlichen Dank, für diese Informationen und wertvollen Tipps. Wie immer möchte ich an der Stelle den Hinweis geben, dass diese Fragen und Antworten auf unserer Homepage unter dem Reiter „Wissenswertes/FAQ“ zu finden sind. Solltet Ihr trotzdem noch Fragen haben, dann meldet Euch gerne per Telefon oder per E-Mail bei uns. Nächstes Mal sprechen wir über das Thema Kursablauf und Kursorganisation, also bleibt dran und hört wieder rein!

 

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