Änderung des AFBG – Auch Teilnehmer von laufenden Kursen profitieren
Anpassungen der Förderstellen anhand einer Beispielrechnung
Wir möchten Euch dies anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen.
Beträgt die Lehrgangsgebühr beispielsweise 3.690€ für einen 12-monatigen Kurs und der Lehrgangsstart war im Februar 2020, dann habt Ihr bisher einen Zuschuss von 40% zu Euren Lehrgangsgebühren ausgezahlt bekommen, entspricht in diesem Fall 1.476€. Für die restlichen 60% der Lehrgangsgebühren habt Ihr ein KfW-Darlehen bekommen (2.214€).
Nun steigt ab August 2020 der Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren auf 50%. Das bedeutet: Ab August bis zum Lehrgangsende wird auch bei laufenden Kursen der höhere Zuschuss von 50% angerechnet.
Für unser Beispiel bedeutet das:
- von Februar 2020 bis Juli 2020 (6 Monate) gelten die bis dahin gültigen 40% Zuschuss
- von August 2020 bis Januar 2021 (6 Monate) werden 50% Zuschuss angerechnet
- bei einer Lehrgangsdauer von 12 Monaten ergibt das, über alle Monate gerechnet, insgesamt einen Zuschuss von 45% [ (6 Monate/12 Monate * 0,4) + (6 Monate/12 Monate * 0,5) ]
- der neue Zuschuss beträgt also nun 1.660,50€ (1.476€ + 184,50€) und der neue Darlehensbetrag sinkt auf 2.029,50€ (2.214€ - 184,50€)
Damit ist Euch aber bisher zu wenig ausgezahlt worden. Und das holen die Förderstellen nun nach und überweisen Euch Euren zusätzlichen Zuschussbetrag. In unserem Beispiel sind das 184,50€. Durch den höheren Zuschuss von 184,50€ sinkt natürlich der von Euch benötigte Darlehensbetrag über die restlichen Lehrgangsgebühren um eben diese 184,50€. Ihr habt also von der KfW-Bank ein höheres Darlehen bekommen, als Ihr es jetzt tatsächlich benötigt. Daher fordert die KfW-Bank die 184,50€ von Euch zurück.
Das sieht erst einmal aus wie eine Plus-Minus-Null-Rechnung. Im Endeffekt aber bekommt Ihr einen höheren Zuschuss und gleichzeitig verringert sich der Darlehensbetrag, welchen Ihr nach Fortbildungsende zurückzahlen müsst.
Wenn weiterhin Unklarheiten bestehen oder Ihr Fragen habt, dann helfen wir Euch gerne weiter.