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02.12.2016

Berufliche Bildung wird gestärkt

Höhe für Weiterbildungs­stipendium steigt ab 2017

Pünktlich zum 25-jährigen Jubiläum des Weiterbildungsstipendiums des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird die Förderleistung ab Jahresbeginn 2017 um großzügige 20% erhöht. Seit dem Start 1991 wurden mehr als 125.000 talentierte Fachkräfte durch das Programm unterstützt, über 400 Millionen Euro wertvoll investiert – damit gehört das Weiterbildungsstipendium des BMBF zu den größten Stipendienprogrammen Deutschlands.

Das Bundeministerium für Bildung und Forschung verschafft so dem „Lebenslangen Lernen“ neuen Antrieb, da die Beteiligung in Deutschland an Aufstiegslehrgängen erst allmählich ansteigt und im internationalen Vergleich noch viel Luft nach oben zeigt, denn Wissen und Können bilden das Kapital eines jeden Menschen und somit auch unserer Wirtschaft.

 

Das Stipendium richtet sich an junge Menschen, die in ihrer Berufsausbildung oder in der Berufspraxis beeindruckende Leistungen erbracht haben und durch eine anschließende Weiterbildung ihre Karrierechancen vervielfachen möchten. Stipendiatinnen und Stipendiaten können dann ab 2017 für eine berufsbezogene Weiterbildung ihrer Wahl anstatt aktuell 6.000 Euro sogar eine maximale Förderhöhe von 7.200 Euro in Anspruch nehmen. Der Förderungszeitraum ist auf längstens drei Jahre ausgerichtet. Neu ist auch, dass das Weiterbildungsstipendium nicht nur für die Lehrgangskosten, sondern auch für die Prüfungsgebühren eingesetzt werden darf. Als weiterer Anreiz folgt noch der „IT-Bonus“, der den Stipendiaten bei der Anschaffung eines Computers mit 250 Euro unterstützt, um eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich zu realisieren.

 

Du möchtest mehr aus deiner abgeschlossenen Berufsausbildung oder deiner Platzierung bei der Bestenehrung der IHK machen?

 

Mithilfe des Weiterbildungsstipendiums zum Abschluss als Handwerksmeister oder Industriemeister, Techniker oder Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen, Industriefachwirt oder Wirtschaftsfachwirt, Aufstieg zur Pflegedienstleitung (PDL) sowie zum IT-Projektleiter, IT-Berater, IT-Entwickler oder IT-Ökonom werden dir die Türen für deine zukünftige Karriere geöffnet.

Weiterbildungsstipendium - Informationen im Überblick

Wer kann sich bewerben?

  • Berufsausbildungsabsolventen, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ihre Ausbildung  
    abgeschlossen und
  • bei ihrer Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser absolviert haben.

oder

  • Nachwuchstalente, die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen und dabei die Plätze eins bis drei belegt haben.

oder

  • Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Qualifikation durch eine begründete Empfehlung ihrer Berufsschule oder ihres Arbeitgebers aufzeigen können.

 

Bewerber eines Weiterbildungsstipendiums (BMBF) dürfen zudem keine Vollzeitstudenten oder Hochschulabsolventen sein und zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Ausnahme des Lebensalters bilden sogenannte Anrechnungszeiten, bei denen der Bewerber einen der folgenden Gründe anführen kann, die den schulischen oder beruflichen Ausbildungsweg verzögert haben:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Anrechnungszeit bei zwei Berufsausbildungen
  • Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
  • Schwerwiegende Erkrankung

Wie viel wird gefördert und wie lange?

Ab dem Jahresbeginn 2017 wird man mit einer individuellen Förderhöhe bis zu 7.200 Euro unterstützt. Die Fördersumme ist auf eine berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme von maximal drei Jahren aufzuteilen, sodass jährlich bis zu 2.400 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil von 10 % an der Weiterbildungsmaßnahme trägt der Stipendiat. Hinzu kann ein IT-Bonus von 250 Euro bei Anschaffung eines Computers genutzt werden. Bewerbungen nimmt die zuständige Kammer oder eine andere Stelle, bei der das jeweilige Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, entgegen. Dort sind auch die Bewerbungsfristen hinterlegt.

 

Was fördert das BMBF?

  • Fachliche Weiterbildungen, wie Vorbereitungslehrgänge für Fachwirts-, Techniker- oder Meisterqualifikationen
  • Fachübergreifende Lehrgänge sowie unter gezielten Voraussetzungen ein berufsbegleitendes Studium.

 

Interessierte Absolventen können nach ihrem Ausbildungsabschluss selbst entscheiden, ob sie eine Weiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolvieren möchten. Immer mehr junge Menschen wählen einen berufsbegleitenden Aufstiegslehrgang, um ihr neues Beschäftigungsverhältnis zu festigen und weitere berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Optimal zugeschnitten dafür sind sogenannte „Online-Lehrgänge“, die eine größtmögliche zeitliche als auch örtliche Flexibilität bieten, weil der Teilnehmer nach Arbeitsschluss nicht noch einen weiteren Schulungsort aufsuchen muss. Zertifizierte Weiterbildungsanbieter, wie manQ, präsentieren passgenau zugeschnittene Online-Seminare. Die Teilnehmer nehmen via Internet an etwa zwei Werktagen am Abend – beispielsweise von zu Hause – live via Sprach- und Videokonferenz am Unterricht eines Dozenten teil. Das gesamte Unterrichtsmaterial mit praktischen Übungen kann jederzeit über PC, Tablet oder Smartphone vom Web-Campus abgerufen werden

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