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16.07.2026

Mehr Förderung für Deine Weiterbildung: Das soll sich beim Aufstiegs-BAföG ändern

Höherer Bestehenserlass, zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse und mehr

Eine berufliche Aufstiegsfortbildung ist eine Investition in die eigene Zukunft – aber eben auch eine Investition, die erst einmal bezahlt werden muss. Das Aufstiegs-BAföG kann einen großen Teil dieser Kosten abfedern. Nach einem ersten Anlauf im Jahr 2024 hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 erneut eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Die verbesserten Förderbedingungen sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten. Noch ist die Reform allerdings nicht geltendes Recht: Der Gesetzentwurf muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
 

Was soll sich beim Aufstiegs-BAföG ändern?

Mehr förderfähige Lehrgangs- und Prüfungskosten

 

Der maximale Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden weiterhin zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Für die andere Hälfte kann ein Darlehen der KfW genutzt werden.

 

Mehr Darlehenserlass nach bestandener Prüfung

 

Wer die Fortbildungsprüfung erfolgreich besteht, soll künftig einen höheren Teil seines noch nicht fälligen Darlehens erlassen bekommen. Der sogenannte Bestehenserlass soll von bisher 50 auf 60 Prozent steigen.

Damit würde sich der Eigenanteil an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren rechnerisch von rund 25 auf rund 20 Prozent reduzieren – vorausgesetzt, das Darlehen wird in Anspruch genommen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen.

 

Beispiel: Aufstiegs-BAföG bei 5.000 Euro Kurskosten

 

Angenommen, die förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen insgesamt 5.000 Euro:

  • 2.500 Euro werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Für die übrigen 2.500 Euro kann ein KfW-Darlehen genutzt werden.
  • Nach bestandener Prüfung sollen davon künftig 60 Prozent, also 1.500 Euro, erlassen werden.
  • Zurückzuzahlen wären dann noch 1.000 Euro.

 

Unter diesen Voraussetzungen müssten somit 4.000 Euro der ursprünglichen 5.000 Euro nicht zurückgezahlt werden. Das entspricht einer Förderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Es setzt voraus, dass das Darlehen vollständig in Anspruch genommen wird, die Prüfung bestanden wird und der Darlehenserlass beantragt werden kann. Mögliche Zinsen und individuelle Besonderheiten sind nicht berücksichtigt.

 

Arbeitgeberzuschüsse sollen zusätzlich zugutekommen

 

Unterstützt Dich Dein Arbeitgeber finanziell bei Deiner Aufstiegsfortbildung, soll dieser Zuschuss künftig nicht mehr die Berechnungsgrundlage des Aufstiegs-BAföG verringern.

 

Auch hier hilft ein Beispiel: Kostet Deine Fortbildung 5.000 Euro und beteiligt sich Dein Arbeitgeber mit einem fest vereinbarten Zuschuss von 1.000 Euro, sollen trotzdem die vollständigen förderfähigen Kosten von 5.000 Euro für das Aufstiegs-BAföG berücksichtigt werden.

 

Der Arbeitgeberzuschuss käme damit zusätzlich zur staatlichen Förderung hinzu und könnte Deinen verbleibenden Eigenanteil beziehungsweise den benötigten Darlehensbetrag weiter reduzieren. Genau darin liegt der Vorteil der geplanten Neuregelung.

 

Die Änderung betrifft ausschließlich die Berechnung des Aufstiegs-BAföG. Ob und wie ein Arbeitgeberzuschuss steuerlich behandelt wird, ist eine davon getrennte Frage.

 

Weitere geplante Verbesserungen

 

Auch bei zwei weiteren Förderbestandteilen sind Erhöhungen vorgesehen:

Der maximale Förderbetrag für ein Meisterstück oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit soll von 2.000 Euro auf 4.000 Euro steigen.

 

Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen sollen künftig einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro statt bisher 150 Euro pro Monat und Kind erhalten.

Ab wann sollen die neuen Regelungen gelten?

Die Reform soll zum 1. August 2027 in Kraft treten. Nach den derzeit vorgesehenen Übergangsregelungen sollen der höhere Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen grundsätzlich für Fortbildungen gelten, die ab diesem Datum beginnen.

Bis das Gesetz endgültig beschlossen und verkündet ist, können sich die Regelungen und der Starttermin allerdings noch ändern.

Was bedeutet das für Deine Weiterbildung bei manQ?

Für Teilnehmende an einer förderfähigen IHK-Aufstiegsfortbildung könnte die Reform die finanzielle Belastung noch einmal deutlich reduzieren. Besonders der höhere Darlehenserlass und die zusätzliche Unterstützung durch den Arbeitgeber machen Weiterbildung finanziell besser planbar.

 

Bereits heute können förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen werden. Der geplante höhere Bestehenserlass würde den verbleibenden Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss weiter senken.

 

Wir beraten Dich gerne zu unseren Aufstiegsfortbildungen und unterstützen Dich bei den organisatorischen Schritten rund um Deinen Antrag. 

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