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07.06.2019

Neue Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse?

Bundesregierung plant Änderungen ab 2020

Zukünftige Absolventen von Aufstiegsfortbildungen werden möglicherweise einen anderen Titel bekommen. Lest hier, wie ihr euch in Zukunft bezeichnen dürft.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen als Orientierungshilfe

Ein erster Schritt in diese Richtung erfolgte bereits durch die Einstufung der Abschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Dort sind die Fachwirte, Fachkaufleute, Operative Professionals und Industriemeister der Stufe 6 zugeordnet, die Betriebswirte und Technischen Betriebswirte der Stufe 7.

Doch was bedeutet das? Durch diese Einordnung wird die Gleichwertigkeit der Beruflichen Bildung mit der Hochschulbildung herausgestellt, außerdem wird somit eine bessere Vergleichbarkeit erreicht. Denn blickt man auf die Abschlüsse der Hochschule, steht auf der DQR-Stufe 6 der Bachelor und auf Stufe 7 der Master.

Fachlich gesehen steht also der Fachwirt mit der Kombination aus Berufserfahrung und Weiterbildung auf der gleichen Stufe wie der Bachelor.

Neue Bezeichnungen für mehr Vergleichbarkeit

Um dieses noch besser zu kennzeichnen, geht die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek nun den nächsten Schritt und legt einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.

Die von ihr geplante Bezeichnung für Abschlüsse auf der DQR-Stufe 6 (Fachwirte, Fachkaufleute, Operative Professionals und Industriemeister) ist „Bachelor Professional“ mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung. Die Abschlüsse auf Stufe 7 (Betriebswirte und Technische Betriebswirte) sollen die Bezeichnung „Master Professional“ erhalten. Damit soll noch mehr Bezug zu den Abschlüssen der Hochschulen hergestellt werden, der Zusatz „Professional“ gewährleistet jedoch eine eindeutige Zuordnung.

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Tags: Aufstiegsfortbildung