FAQBlog
16.05.2024

Teil 3: FAQ zu BAföG-Förderung und Finanzierung

Wissenswertes rund um Deine Aufstiegsfortbildung 

Heute dreht sich wieder alles um Eure Fragen. In unserer sechsteiligen Podcastreihe haben wir bereits wichtige Fragen, wie beispielsweise zur IHK-Zulassung, beantwortet. Heute geht es um Fragen zur BAföG-Förderung, Weiterbildungsstipendium, Weiterbildungsprämie und weitere Infos zur Aufstiegsfortbildung bei manQ. Viel Spaß beim Zuhören! 

Das Interview

KATJA: Heute geht es weiter mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themen Förderung und Finanzierung, also Fragen rund das Aufstiegs-BAföG, die Weiterbildungsprämie und auch zum Weiterbildungsstipendium. Mit dabei ist meine liebe Kollegin Anja. Anja ist seit Gründung von manQ im Jahr 2006 unter anderem für die reibungslose Auftragsabwicklung verantwortlich und kennt sich wie kaum jemand anders mit den heutigen Themen bestens aus. Wer könnte also besser meine Fragen beantworten als sie?

Liebe Anja, vielen lieben Dank, dass Du heute die häufigsten Fragen, die immer wieder gestellt werden, beantwortest.

 

ANJA: Ja, hallo, liebe Katja, auch ich freue mich, dass Du mich eingeladen hast, und werde Dir Deine Fragen sehr gerne beantworten.

 

KATJA: Anja, Dein Ohr ist ja immer ganz nah am Teilnehmer beziehungsweise an der Teilnehmerin. Und sehr oft geht es auch die Fragen rund das Thema Förderung und Finanzierung. Wir unterstützen ja die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, indem wir die BAföG-Unterlagen vorbereiten, sodass diese dann nur noch mit den persönlichen Daten ergänzt und unterschrieben an die Förderstelle geschickt werden müssen. Aber erst mal der Reihe nach. Wer kann eigentlich Aufstiegs-BAföG beantragen?

 

ANJA: Also, das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist gesetzlich geregelt die Geldleistung, mit der die berufliche Weiterqualifizierung finanziell unterstützt werden kann. Gefördert werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen. Das ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Die wenigsten wissen das und trauen sich dann noch gar nicht, das zu beantragen. Der angestrebte Abschluss muss nur über dem Niveau des Ausbildungsabschlusses beziehungsweise dem des letzten Weiterbildungsabschlusses liegen.

 

KATJA: Verstehe, also jeder kann es in Anspruch nehmen, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Aber sag mal, welche Förderungen gibt es überhaupt?

 

ANJA: Also, gefördert werden Teilzeit- und auch Vollzeitlehrgänge. Bei den Teilzeit-, also berufsbegleitenden Lehrgängen besteht die Förderung aus einem Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für Alleinerziehende gibt es dann sogar noch einen Kinderbetreuungszuschuss. Bei den Vollzeit-Lehrgängen besteht die Förderung aus einem Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr sowie ein Unterhaltsbeitrag. Wenn also während der Lehrgangsdauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfallen sollte.

 

KATJA: Und ich frage mich auch, wie hoch ist die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG?

 

ANJA: Ja, also mit dem Aufstiegs-BAföG kann jeder Teilnehmer, wie bereits vorhin auch schon mal gesagt, unabhängig vom Gehalt und Vermögen, Alter spielt auch keine Rolle, die Lehrgangs- und Prüfungskosten um bis zu 75% reduzieren.

 

KATJA: Das ist eine Menge.

 

ANJA: Also, ich hatte ja schon vorhin erwähnt, für Alleinerziehende gibt es dann zusätzlich auch noch einkommens- und vermögensunabhängig, den Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von 150 €, egal ob berufsbegleitend oder Vollzeit, also das muss auch nicht zurückgezahlt werden. Bei den Vollzeit-Lehrgängen kann ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, wenn während der Lehrgangs-Dauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfällt Auch dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Hier gilt natürlich auch: die Teilnahmepflicht muss eingehalten werden. Also nehmen wir jetzt mal an, beispielsweise der Kurs oder die Kursgebühr und die Prüfungsgebühr würden 1000 € betragen, dann ist die Förderung der Weiterbildungs-Kosten dann zu 50% aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das wären dann 500 €, die anderen 50% der Kosten, die nicht über den direkten Zuschuss gedeckt sind, erhältst Du als Teilnehmer oder darüber erhältst Du als Teilnehmer ein Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau das ist die KfW-Bank. Bei bestandener Prüfung werden wir vom Darlehensanteil noch mal 50% erlassen, dadurch musst Du nur 25% der Kosten selbst tragen, also dem Rechenbeispiel nach wären das dann nur 250 €. Der verbleibende Teil der Kosten kann auch in voller Höhe noch mal bei der Steuererklärung abgesetzt werden oder angesetzt werden. Durch die individuellen Steuerersparnisse werden die verbleibenden Kosten nochmals reduziert. Aber hierzu muss dann noch mal ein Steuerberater direkt weiter informieren.

 

KATJA: Verstehe, also letzten Endes muss ich nur 25% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aus meiner eigenen Tasche bezahlen, die ich dann sogar noch, ja die restlichen Kosten kann ich dann sogar noch steuermindernd ansetzen. Also lohnt sich ja Weiterbildung wirklich im doppelten Sinne. Und sag mal, wie beantrage ich dann das Aufstiegs-BAföG?

 

ANJA: Ja Katja, das stimmt schon, die Weiterbildung lohnt sich auf jeden Fall im doppelten Sinn. Also da kommen wir dann auch ins Spiel wir unterstützen Dich als Teilnehmer bei der Beantragung der Förderung, stehen Dir natürlich auch für weitere Fragen dann immer jederzeit zur Verfügung. Für die Antragsstellung würden wir die notwendigen Formulare vorher schon ausfüllen, digital zusenden also alles, was den Lehrgang betrifft oder auch persönliche Angaben, die wir schon haben, würden wir schon hinzufügen. Du musst lediglich noch Dinge ergänzen, die wir von Dir nicht wissen können.

Nachdem Du dann den Förderantrag gestellt hast und einen Bewilligungsbescheid erhalten hast, wird Dir die Förderung dann in zwei Teilen ausgezahlt. Einmal durch die Förderstelle direkt und die anderen 50% über das KfW-Darlehen, was zins- und tilgungsfrei ist, über die gesamte Lehrgangsdauer und zwei Jahre darüber hinaus. Also die Förderstellen benötigen in der Regel derzeit zwei bis drei Monate Bearbeitungszeit.

In manchen Bundesländern, haben wir leider die Erfahrung gemacht, kann es aber aktuell auch viel, viel länger dauern.

 

KATJA: Also gerade die Unterstützung bei der Antragstellung ist ja klasse und ist ja wirklich ein Rundum-Sorglos-Paket, was da manQ anbietet. Aber sag mal, kann das Aufstiegs-BAföG eventuell auch abgelehnt werden?

 

ANJA: Ja das geht auch. Also Gründe für eine Ablehnung könnten sein, dass Du schon einmal ein Aufstiegs-BAföG für eine gleichrangige Ausbildung bekommen hast. Du kannst pro DQR-Stufe, DQR bedeutet deutscher Qualifikationsrahmen nur einmal BAföG beantragen. Möglich ist aber beispielsweise sogar eine Förderung für den Wirtschaftsfachwirt, der bei uns auf DQR sechs angesiedelt ist und danach könntest Du auch noch eine Förderung für den Betriebswirt mit DQR-Stufe sieben bekommen. Also weitere Ablehnungsgründe könnten dann natürlich sein, dass die Zulassungsvoraussetzungen, die ich eingangs schon erwähnt habe, für Deine Aufstiegsfortbildung nicht erfüllt sind, die Du gerne absolvieren möchtest. Aber die konkreten Zulassungsvoraussetzungen findest Du direkt auf unserer Homepage zu dem jeweiligen Ausbildungsprofil und die Entscheidung darüber fällt dann aber letztendlich die IHK vor Ort.

 

KATJA: Stimmt das Thema Zulassung beziehungsweise wer ist die zuständige IHK, das haben wir unter anderem auch schon im letzten Podcast erörtert. Also sollten da noch Fragen sein, dann schaut, beziehungsweise hört da noch mal rein. Und Du erwähntest vorher, dass manche Förderstellen auch etwas länger mit der Bearbeitung brauchen. Muss ich denn dann in Vorkasse treten, wenn die Förderung noch nicht bewilligt oder ausgezahlt ist?

 

ANJA: Ja, also im Idealfall, das heißt, wenn Du Dich rechtzeitig bei uns zum Kurs angemeldet hast und den Förderantrag dann auch direkt nach Erhalt fertig ausgefüllt hast und an die zuständige Förderstelle weitergeleitet hast, wird die Förderung in der Regel vor Kursstart bewilligt und an Dich ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit, wie gesagt, bei den Förderstellen beträgt in der Regel acht bis 12 Wochen bis auf wenige Ausnahmen. Sollte die Förderung noch nicht an Dich ausgezahlt sein oder noch gar kein Bescheid haben von der Förderstelle, dann empfehle ich immer ein persönliches Telefonat mit uns, um eine passende Lösung zu finden, wie wir uns dann individuell zu der ganzen Sache vereinbaren. In jedem Fall kannst Du die Weiterbildung bei uns starten.

 

KATJA: Das ist ja wirklich super, dass manQ da auch so flexibel ist. Und ja, gibt es auch Bedingungen, wenn ich jetzt BAföG erhalte, die ich während des Kurses erfüllen muss, also Stichwort Präsenz?

 

ANJA: Ja, also auf jeden Fall, wenn Du eine Förderung erhältst, fragt die Förderstelle bei uns ab, ob Du regelmäßig an den Live-Webinaren teilgenommen hast und auch die Lernerfolgskontrollen absolvierst. Als Teilnahme kann natürlich nur gewertet werden, wenn Du im Webinar mit Bild und Ton präsent bist, Also bei Teilzeit-, berufsbegleitenden Fortbildungen wird die Teilnahme am dreistündigen, einmal wöchentlich stattfindenden Abend-Webinar und bei den Vollzeitlern wird die Teilnahme an den täglichen Seminaren von 8:30 Uhr bis 16 Uhr, abzüglich natürlich einer Stunde Mittagspause, gewertet. Zusätzlich musst Du die regelmäßig stattfindenden Lernerfolgskontrollen jeweils mit mehr als null Punkten absolvieren, da wir die leider sonst nicht werten dürfen. Also während der Weiterbildung, musst Du an mindestens 70% der Live-Webinare und mindestens 70% der angebotenen Lernerfolgskontrollen teilnehmen, damit Du das Aufstiegs-BAföG überhaupt erhalten kannst. Bei der Inanspruchnahme eines Weiterbildungsstipendiums sieht das noch mal etwas anderes aus. Die Möglichkeit gibt es ja auch. Da musst Du bis zum Ende der Weiterbildung an mindestens 80% der Live-Webinare und mindestens 80% der angebotenen Lernerfolgskontrollen teilgenommen haben.

 

KATJA: Weiterbildungsstipendium ist ein gutes Stichwort, was Du da gibst, das gibt ja auch diese Art der finanziellen Unterstützung. Wie ist es da? Wer kann ein Weiterbildungsstipendium bekommen?

 

ANJA: Also das Weiterbildungsstipendium unterstützt und fördert junge und motivierte Fachkräfte bei ihrer weiteren beruflichen Qualifikation, wenn sie ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Dann besteht der Anspruch. Dann kann man das prüfen lassen, und wenn man da in die Auswahl fällt, hat man dann Glück. Denn das Stipendium deckt dann 90% der Weiterbildungskosten ab, der Eigenanteil beträgt dann nur noch 10%, für welchen man aber auch noch mal einen Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen kann.

 

KATJA: Also ist die Weiterbildung ja fast schon gratis und dann gibt es ja noch eine finanzielle Unterstützung, die die meisten Bundesländer anbieten, das ist die sogenannte Meisterprämie, wobei In vielen Bundesländern ist es ja so, dass das nicht nur an die Absolvierung des Meisters gebunden ist, sondern es werden eben auch Fachwirte. Fachkaufleute und operative IT Professionals, also die IHK-Abschlüsse, die auf DKR-Stufe sechs angesiedelt sind gefördert, aber eben auch Betriebswirte auf der DKR-Stufe sieben. Je nach Bundesland werden 1000 bis sogar 4000 € bei bestandener Fortbildungsprüfung gezahlt. Das heißt, in manchen Bundesländern gibt es noch ordentlich was oben drauf, was die Aufstiegsfortbildung ja noch attraktiver macht. Aber wichtig für Dich als Teilnehmer ist, bitte schau auf die Webseite Deines Bundeslandes, welche Prämie Dein Bundesland auch dann anbietet und für welche Abschlüsse es gezahlt wird, denn das ist unterschiedlich und kann sich auch ändern.

Anja, noch eine letzte Frage. Du hattest vorhin erwähnt, dass bei bestandener Prüfung 50% vom Darlehensanteil erlassen werden wie beantragt man dann den Erlass der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren?

 

ANJA: Also, wenn Du die Prüfung dann bestanden hast und eine beglaubigte Kopie von Deinem Prüfungszeugnis der IHK bei der KfW-Bank vorlegen, beziehungsweise mittlerweile geht das auch per E-Mail, einreichen kannst, dann werden Dir 50% des zu diesem Zeitpunkt noch fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

 

KATJA: Ja, liebe Anja, ich bin auch schon am Ende meiner Fragen. Das war wieder sehr informativ und detailliert. Ich kann mir vorstellen, dass es eventuell trotzdem noch Fragen gibt oder man das eine oder andere noch mal nachlesen möchte. Die Antworten auf die heutigen Fragen findest Du auch auf unserer Homepage, unter dem Tab Wissenswertes/ FAQ und unter Wissenswertes findet ihr auch mehr zum Thema Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium und zur Meisterprämie. Sollten trotzdem noch Fragen offengeblieben sein, melde Dich gerne per Telefon oder per E-Mail bei uns. Und nächstes Mal sprechen wir über das Thema Kursanmeldung bei manQ. Also bleibt dran und hört wieder rein.

 

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