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06.10.2022

Heizkostenzuschuss auch beim Aufstiegs-BAföG

Bundeskabinett beschließt zusätzliche finanzielle Unterstützung

Inflation und steigende Energie- und Heizkosten machen derzeit negative Schlagzeilen und sind für alle spürbar. Sie belasten vor allem einkommensschwächere Haushalte, bzw. auch Menschen, die Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren und kaum Einkommen erzielen. 

Um dies abzufedern, hat die Bundesregierung bereits das Entlastungspaket I und nun auch das Paket III beschlossen. Davon werden auf Initiative des Bundesbildungsministeriums auch Auszubildende, Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren, die beim BAföG einen Wohnzuschlag oder beim Aufstiegs-BAföG (AFBG) einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Auch wer gerade in Vollzeit eine IHK-Aufstiegsfortbildung, wie sie manQ bietet, durchläuft, kann den Zuschuss bekommen.
 

Der erste Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket I) ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Er beträgt pauschal einmalig 230 Euro. Er wird zurzeit ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) wurde am 28. September vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Er beträgt einmalig und pauschal 345 Euro zusätzlich. Die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 geplant.
 

Um die Zuschüsse zu erhalten, musst Du keinen Antrag stellen, sie werden automatisch ausgezahlt, bzw. auf Dein Konto überwiesen, wenn:

  • Du mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (für den ersten Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (für den zweiten Heizkostenzuschuss) Wohngeld bekommst bzw. bekommen hast,
  • Du Leistungen nach dem BAföG beziehst bzw. bezogen hast und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnst bzw. wohntest,
  • oder Du einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG (z.B. im Rahmen einer IHK-Aufstiegsfortbildung in Vollzeit von manQ) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommst bzw. bekommen hast.
     

Es müssen keine Nachweise zu Heizkosten oder Miete vorgelegt werden. Der Zuschuss wird pauschal gezahlt. Er wird weder auf das BAföG, das Aufstiegs-BAföG noch auf sonstige Sozialleistungsansprüche angerechnet.
 

Noch wichtig zu erwähnen: Wenn Du neben dem Studium bzw. Weiterbildung arbeitest und in Deutschland wohnst oder Dich gewöhnlich dort aufhältst (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommst Du 300 Euro Energiepauschale. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2022 über Deinen Arbeitgeber.

 

Weitere Infos findest Du hier:

Heizkostenzuschuss

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